Coronavirus

Lockdown: Diskussion um rechtliche Fragen

Nach der Ankündigung eines Lockdowns für Ungeimpfte ab Montag, stellen sich auch rechtliche Fragen zu der Maßnahme. So hält Verfassungsexperte Andreas Janko von der JKU eine Umsetzung durchaus für möglich. Man müsse aber auch prüfen, ob das Ziel nicht auch mit anderen Maßnahmen erreicht werden könnte.

Für Mediziner scheint die Sache klar – es braucht Kontaktreduktionen, um die Infektionsketten zu durchbrechen und die Zahlen wieder in den Griff zu bekommen. Aber ist es verfassungsrechtlich zulässig, eine noch immer große Gruppe an Menschen, nämlich die Ungeimpften, mit einer Verordnung und einem nachfolgenden Lockdown weitgehend aus dem öffentlichen Leben auszuschließen?

Durch Covid-Maßnahmengesetz abgedeckt

Das geltende Covid-Maßnahmengesetz sehe ausdrücklich keine Differenzierung zwischen Geimpften und Ungeimpften vor, sagt der Verfassungsrechtsprofessor der Johannes Kepler Universität (JKU), Andreas Janko. Unter Berücksichtigung der durch die hohen Infektionszahlen gegebenen Erforderlichkeiten sei das seiner Meinung nach aber möglich, meint Janko.

Lockdown als „ultima ratio“

Allerdings stelle sich schon die Frage, ob es vor einem Lockdown nicht noch andere Maßnahmen gegeben hätte. Denn ein Lockdown sei laut Gesetz nur die letzte Möglichkeit, also die ultima ratio. „Da stellt sich tatsächlich die Frage, ob es nicht noch gewisse Stellschrauben gegeben hätte. Auf der einen Seite kann man über die Regelung für Zusammenkünfte nachdenken – für Zusammenkünfte bis zu 25 Personen gibt es derzeit überhaupt keine Reglementierungen – und auf der anderen Seite ist sicher auch die Frage nach der Kontrolldichte sicherlich auch eine, über die man nachdenken kann.“

Diskrepanz zwischen Geimpften und Nichtgeimpften

Es stimme auch, dass man über die Stellschraube der Geimpften, die ja auch das Virus übertragen könnten, nachdenken müsse, so Janko auf Nachfrage: „Die Diskrepanz zwischen Geimpften und Nichtgeimpften in ihrer Behandlung wird immer größer. Und dafür brauche ich natürlich eine sachliche Rechtfertigung. Die ist an sich gegeben, nämlich in dem Moment, wo Geimpfte tatsächlich ein signifikant niedrigeres Risiko haben, sich zu infizieren oder besonders schwer zu erkranken.“ Allerdings habe man in den letzten Wochen gesehen, dass die Zahl der Impfdurchbrüche eben auch mit schwereren Folgen, mit Hospitalisierung und intensivmedizinischen Notwendigkeiten stark gestiegen sei, und das bedeute, dass man sicherlich auch über die fachliche Rechtfertigung nachdenken müsse, so Janko.

Kritik von Polizeigewerkschaft

Kritik am Vorgehen der Politik kommt unterdessen von der Polizeigewerkschaft. Dort wird der Plan, dass die Polizei den Lockdown für Ungeimpfte kontrollieren soll, scharf kritisiert. Das sei Aufgabe der Gesundheitsbehörden und nicht der Polizei, sagt Gewerkschafter Hermann Greylinger von der FSG. Es müsse endlich Schluss sein damit, den Polizistinnen und Polizisten immer mehr aufzubürden, so Greylinger.