Die am Montag in Kraft getretene 2G-Regelung besagt ja, dass man unter anderem körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie oder den Kultur- und Sportbereich nur mehr betreten darf, wenn man gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen ist.
120 Beamte täglich im Einsatz
„Jetzt geht es eben darum, 2-G zu kontrollieren. Da spielt uns ein bisschen in die Karten, dass die Bezirks- und Ausreisekontrollen eingestellt werden. Dadurch werden wir rund 120 Bedienstete täglich freispielen können, die in den Bezirken in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die Schwerpunkte festlegen. Das heißt aber nicht, dass nicht bei allen anderen Amtshandlungen die Kollegen auch diese Kontrollen vornehmen. Das trifft jetzt nicht nur denjenigen, der sich quasi nicht an die Vorgaben hält, sondern auch möglicherweise einen Gewerbetreibenden, einen Verein, wer auch immer dafür verantwortlich ist, dass in seinen Räumlichkeiten Personen sich aufhalten, die nach 2-G dort nichts zu suchen hätten. Die Anzeigen werden an die Gesundheitsbehörden erstattet“, so Landespolizeidirektor Andreas Pilsl.
Hohe Geldstrafen
Ein fehlender Nachweis, zum Beispiel im Gasthaus, kann Strafen bis zu 500 Euro nach sich ziehen, dem Lokalbetreiber drohen bis zu 30.000 Euro Strafe. Falls der Nachweis gefälscht ist, gibt es strafrechtliche Konsequenzen.