Laut Sprecherin der Staatsanwaltschaft des Landesgerichts Linz, Ulrike Breiteneder, wird die Medizinerin wegen grob fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt.
Falsches Bein markiet
Wegen Vorerkrankungen waren beide Beine des Patienten beeinträchtigt. Beim linken musste eine Oberschenkelamputation durchgeführt werden. Vor der Operation markierte die Angeklagte aber offenbar das falsche Bein, was niemandem auffiel. Erst zwei Tage nach den Eingriff war beim Verbandswechsel die fatale Verwechslung entdeckt worden. Das Klinikum zeigte sich „tief betroffen“, der Fehler sei aufgrund menschlichen Versagens passiert.
Die oö. Gesundheitsholding sicherte zu, man werde sich um „transparente“ Aufklärung kümmern. Zudem wurde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz übermittelt, die zur Anklage führte. Zudem erließ die Gesundheitsholding eine Dienstanweisung, die Mitarbeiter zu noch genaueren Sicherheitschecks anhält. Dem betagten Patienten musste noch das zweite Bein abgenommen werden.