Kontrolle 3-G-Nachweis
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Coronavirus

Regeln für 3-G am Arbeitsplatz

In allen Betrieben in ganz Österreich gilt jetzt die 3-G-Regel. Das bedeutet, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer nachweisen können muss, dass er geimpft, genesen oder getestet ist.

Ohne zumindest getestet zu sein, darf man seit Montag kein Büro- oder Betriebsgebäude betreten. Ein PCR-Test ist laut Verordnung 72 Stunden, ein Antigen- oder Heimtest 24 Stunden gültig – allerdings nur bis 15. November. Antikörpertests gelten 90 Tage. Bei 3-G am Arbeitsplatz gibt es aber auch Ausnahmen: So brauchen alle Berufstätigen, bei denen es höchstens zu zwei Kontakten mit anderen Personen kommt, keine Maske und keinen Test. Ein Beispiel sind etwa Lkw Fahrer und natürlich alle, die im HomeOffice arbeiten.

Strafen bis zu 3.600 Euro

Bis 14. November gilt eine Übergangsregelung, laut der Beschäftigte, die 3-G nicht nachweisen können, mit einer FFP2-Maske weiterarbeiten dürfen. In diesem Zusammenhang sollte man auch wissen, dass man den 3G-Nachweis zumindest am Arbeitsplatz immer bei sich tragen muss. Wer sich nicht an die Regeln hält, und bei einer Kontrolle erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. Bis zu 500 Euro für Arbeitnehmer, bis zu 3.600 Euro für Arbeitgeber.

3-G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft

Seit 1.November gilt die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Alle, die im Job auf andere Menschen treffen, müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Ab 15. November wird nur ein PCR-Test akzeptiert.

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz hat übrigens noch eine andere Auswirkung: Am Arbeitsplatz entfällt die Maskenpflicht, auch für Angestellte in Supermärkten. Für Kunden bleibt die Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse – das sind etwa Supermärkte, Apotheken und öffentliche Verkehrsmittel – bestehen.