Coronavirus

2-G für Nachtgastro und Großveranstaltungen

Angesichts steigender CoV-Zahlen wird das Land OÖ weitere Maßnahmen einführen. Ab dem 8. November wird die 2-G-Regelung in ausgewählten Bereichen wie Nachtgastro und Großveranstaltungen gelten.

Wie in der und Tirol wird es ab dem 8. November demnach in ausgewählten Bereichen in Oberösterreich zur Anwendung der 2G-Regelung kommen, sofern nicht eine bundeseinheitliche Regelung getroffen wird, so das Land OÖ am Freitagnachmittag Nachtgastronomie und größere Veranstaltungen werden dann nur noch mit Geimpft- oder Genesen-Status zugänglich sein. Eine Verordnung soll in den kommenden Tagen festgelegt werden.

Verstärkte 3-G-Kontrollen zu Halloween

Die Polizei wird laufend stichprobenartig die Einhaltung der aktuell geltenden Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus kontrollieren, so das Land. Zu Halloween werden die Kontrollen der Polizei in enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden vor Ort und der Landespolizeidirektion allerdings nochmals intensiviert.

Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen werden verstärkt die Gastronomiebetriebe wie auch Veranstaltungen in diesem Rahmen kontrolliert. Kinder, die zu Halloween von Haus zu Haus ziehen, um Süßigkeiten zu sammeln, sollen selbstverständlich nicht kontrolliert werde, so das Land OÖ.