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Coronavirus

Ausreisetestpflicht im Bezirk Freistadt

Der Bezirk Freistadt liegt mit einer gemittelten 7-Tages-Inzidenz von 503,8 über der durch den Hochinzidenzerlass definierten Grenze von 500. Daher werden seit Mitternacht Ausreisekontrollen durchgeführt.

Die Ausreisetestpflicht gilt für alle Personen, die den Bezirk verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits vollimmunisiert sind, sowie genesene Personen mit zumindest einer CoV-Teilimpfung.

Darüber hinaus sind Genesene innerhalb von 180 Tage nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 von der Testverpflichtung ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Genesungsnachweis oder ein ärztliches Attest über die molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können. Auch für Einsatzkräfte im Einsatzfall gilt die Testverpflichtung nicht.

Ausreisetestverpflichtung gilt nicht:

  • Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr
  • Zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
  • Zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen (Wahlen) oder gerichtlichen Wegen sowie Fahrten im Rahmen des Strafvollzugs
  • Für Kinder, Schülerinnen und Schüler, die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht besuchen
  • Für Personen, die Kinder zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler zu und von Schulen transportieren, ausschließlich zum Zweck dieses Transports

Dauer der Maßnahme

Diese Maßnahme ist so lange beizubehalten, bis die 7-Tages-Inzidenz wieder unter 400 sinkt, so das Land OÖ. Ein einmaliges Unterschreiten ist dafür ausreichend. Sollte die Impfquote im Bezirk auf 60 Prozent der Gesamtbevölkerung steigen, kann die Ausreisetestpflicht schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 500 beendet werden.