Landesgericht Linz
Pressefoto Scharinger © Scharinger
Pressefoto Scharinger © Scharinger
Chronik

Prozess gegen rabiate Schuldeneintreiber

Am Landesgericht Linz geht heute der Prozess gegen vier Männer und eine Frau weiter, die in Traun mit Drohungen und Gewalt versucht haben sollen, von angeblichen Schuldnern Geld einzutreiben. Einem der Opfer wurde gedroht, eine Motorradbande auf ihn zu hetzen, sollte er nicht zahlen.

Hauptangeklagt ist ein 28-jähriger, arbeitsloser Österreicher mit türkischen Wurzeln. Er soll mit einem 34-Jährigen und in einem Fall auch mit einem 25-Jährigen – beides Österreicher – im Auftrag eines 34-jährigen Türken im Sommer 2018 dreimal einen Mann bedroht und auch geschlagen haben, der dem Auftraggeber offenbar 2.700 Euro schuldete.

Opfer mit Waffen und Schlägen eingeschüchtert

Die mutmaßlichen Täter bestellten den Schuldner laut Anklage in das Hinterzimmer eines Trauner Lokals. Dort hatten sie zahlreiche Waffen und Schlagwerkzeuge ausgelegt, um das Opfer einzuschüchtern. Sie verlangten dann zusätzlich zu dem offenen Betrag noch eine fast gleichhohe Summe als „Eintreibegebühr“ und nahmen so dem Mann letztlich 4.800 Euro ab.

Ehemaligem Geschäftsführer mit Motorradgang gedroht

In einem weiteren Fall sollen sie im Auftrag einer 28-jährigen mitangeklagten Türkin versucht haben, von einem Mann 70.000 Euro einzutreiben. Die Frau war überzeugt, dass der Mann, der Geschäftsführer ihres in Konkurs gegangenen Unternehmens war, ihr diese Summe noch schuldig sei. Die Schuldeneintreiber sollen dem Mann in einer Fabrikshalle damit gedroht haben, die Angelegenheit an eine berüchtigte Motorradgang weiterzugeben, sollte er nicht zahlen. Außerdem sollen sie den Mann vor seinem Wohnhaus abgepasst und geschlagen, sowie auch die Heckscheibe am Wagen ihres Opfers eingeschlagen haben.

Vorwurf Sozialbetrug: 16.000 Euro zu Unrecht bezogen

Einem der Angeklagten, dem 34-jährigen Österreicher wird außerdem Sozialbetrug vorgeworfen, weil er dem AMS Einkünfte aus seiner Teilnahme an Kampfsportveranstaltungen verschwiegen hatte und deshalb mehr als 16.000 Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zu Unrecht bezogen haben soll.

Den Männern drohen im Fall einer Verurteilung zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft, der Frau könnten bis zu zwei Jahre Haft drohen.