Angeklagte von oben auf Sesseln
TEAM FOTOKERSCHI
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Chronik

Mordprozess nach Brandanschlag vertagt

Der Prozess gegen drei Letten, die 2020 einen 50-jährigen Landsmann in einem Hotelzimmer niedergeschlagen, mit Rum übergossen und angezündet haben sollen, ist am Mittwoch vertagt worden. Er wird am 17. und 18. November fortgesetzt.

Hintergrund der Tat soll ein Streit innerhalb einer Geldwäscherbande gewesen sein. Der Prozess hatte am Mittwoch wegen eines Corona-Falls verspätet gestartet.

Schwere Körperverletzung und Mord

Die Staatsanwaltschaft legt den 51, 45 und 47 Jahre alten Männern schwere Körperverletzung und Mord durch Brandstiftung zur Last. Die drei Angeklagten, das Opfer und ein weiterer Mann dürften nach Linz gekommen sein, um Geld zu waschen. Alle haben bereits kriminelle Karrieren hinter sich, ein Angeklagter und das Opfer sind sogar schon wegen Mordes gesessen. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haftstrafen.

In einem Linzer Hotelzimmer kam es in der Nacht auf den 23. September 2020 nach dem Genuss von reichlich Alkohol offenbar zu einem Streit innerhalb der Gruppe. Bei der folgenden Rauferei wurde der 50-Jährige verletzt, danach verließen die anderen den Raum. Die Frage, die nun mithilfe von Überwachungsvideos, Zeugenaussagen und Gutachten geklärt werden soll, ist, was danach geschah – ob das Opfer bewusstlos war und ob bzw. welche Angeklagten wieder zurückkamen. Laut Anklage wurde der Verletzte mit Rum übergossen und angezündet. Er starb einige Tage später im Spital.

Körperverletzung teilweise zugegeben

Die Angeklagten wollen mit dem Brand und dem Mordvorwurf nichts zu tun haben. Die Körperverletzung geben sie zumindest teilweise zu. Die Verteidiger vertreten eher die Theorie, dass das Opfer den Brand selbst mit einer Zigarette herbeigeführt hat. Das hält der Bandsachverständige für nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sehr wahrscheinlich. Er geht davon aus, dass eine brennbare Flüssigkeit ausgegossen wurde. Diese mit Zigarettenglut in Brand zu setzen, sei aber nicht möglich, das brauche eine offene Flamme wie etwa ein Feuerzeug.

Opfer erlitt Gehirnblutung

Laut dem Gerichtsmediziner hat das Opfer eine Gehirnblutung erlitten. Das könne eine Bewusstseinsstörung verursachen, müsse aber nicht. Verletzungen, die auf Löschversuche hindeuten, habe man nicht gefunden. Letztlich starb das Opfer nicht an den Verletzungen, sondern an den Verbrennungen. Der Prozess wurde Mittwochmittag vertagt. Am 17. November wird er fortgesetzt. Für den Tag ist die Verlesung und der Beschluss der Fragen geplant. Am 18. November folgen die Schlussplädoyers und das Urteil.