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APA/Erwin Scheriau
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Coronavirus

Schiebt 3-G Testverweigerern Riegel vor?

Testverweigerer könnten es im Job bald schwer haben. Wenn die 3-G-Regel auch am Arbeitsplatz eingeführt wird, könnten Kündigungen von Testverweigerern rechtlich gedeckt sein. Das legt jedenfalls das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofes nahe.

Es könnte ein Urteil mit Strahlkraft sein. Der OGH hat einem oberösterreichischen Pflegeheim Recht gegeben, das einen Pfleger entlassen hat, weil er sich nicht einmal wöchentlich testen wollte. Aktuell sind Pflegeheime verpflichtet von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Test-Nachweis zu verlangen. Der OGH stellt mit diesem jüngsten Urteil jetzt auch eine so genannte Mitwirkungspflicht für Beschäftigte fest – das heißt, sie können sich dem Testen nicht entziehen.

Überall wo Testpflicht gilt

„Das glaub ich durchaus, dass das eine Strahlwirkung haben kann. Das geht natürlich über den Bereich der Pflegeheime hinaus, wenn 3-G ausgeweitet wird“, sagt Elias Felten, Institutsvorstand für Arbeitsrecht an der Linzer Kepler Universität. Noch sind nur Pflegeheime und Schulen von einer Testpflicht umfasst.

Felten bekomme aber immer häufiger Anfragen von Unternehmen außerhalb dieser Bereiche, die eine 3-G-Regel einführen wollen. Dort wo Kundenkontakt herrscht, sei das nämlich auch jetzt schon grundsätzlich möglich, „wenn es begründeten Anlass gibt, was das konkret bedeutet ist aber auslegungsbedürftig. Hier wäre es sinnvoll, wenn die Regierung Klarheit schaffen würde“, sagt Felten.

Zeleni certifikat.
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Noch warnt Felten Unternehmer jetzt schon eine 3-G-Regel einzuführen, die Verordnung sei noch zu schwammig. Er rechne aber damit, dass die Bundesregierung diese Unklarheiten bald beseitigen wird.

Test verweigert, Pfleger entlassen

Ein Alten- und Pflegeheim in Oberösterreich hatte im November 2020 einen Pfleger gekündigt, weil er es abgelehnt hatte, einmal wöchentlich und unabhängig von Krankheitssymptomen einen Coronavirus-Test durchzuführen.

Er klagte und beantragte, die Kündigung für unwirksam zu erklären, weil sie aufgrund eines „verpönten Motivs“ erfolgt sei. Nachdem bereits das Erstgericht und das Oberlandesgericht Linz dem Pflegeheim recht gegeben hatten, bestätigte nun auch der OGH diese Entscheidung. Mehr dazu in Pfleger wegen Testverweigerung gekündigt (ooe.ORF.at).