Mund Nasen Schutz Maske
pixabay/WiR_Pixs
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Wahl21

Coronavirus-Schutzkonzept beim Wahlgang

Für die heutigen Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen sowie mögliche Bürgermeister-Stichwahlen am 10. Oktober hat das Land ein umfangreiches Corona-Schutzkonzept ausgearbeitet. Darin sind allerdings nur „Empfehlungen“ enthalten.

Auf Empfehlungen muss man sich beschränken, weil das Recht auf Stimmabgabe den Wählern nicht genommen werden darf, auch wenn sie die Regeln nicht befolgen. Ansonsten könnte das eine Begründung einer Anfechtung der Wahl werden.

Mit Maske ins Wahllokal

Das Konzept sieht hinsichtlich der Wähler vor, dass sie ab dem Eintritt ins Wahllokal Maske tragen. Sollte eine Feststellung der Identität nötig werden, kann man aufgefordert werden, sie kurzzeitig abzunehmen. Weiters sollen Ansammlungen vor und im Lokal vermieden und Abstände zu anderen eingehalten werden. Weiters sollen die üblichen Vorkehrungen getroffen werden: Auf Hygiene achten, Desinfektionsmittel verwenden und die Husten- oder Nies-Etikette einhalten.

Die Wahlinformation sowie der amtliche Lichtbildausweis sind so bereitzuhalten, dass ein Kontakt mit dem Wahlbehördenmitglied vermieden werden kann – etwa durch Aufschlagen der entsprechenden Seite im Reisepass. Die Stadt Linz empfiehlt darüber hinaus für die Stimmabgabe einen eigenen Kugelschreiber mitzunehmen.

Nur Empfehlungen möglich

Im Landeskonzept gibt es zudem in Abstimmung zu den Empfehlungen für die Wähler auch solche für die Einrichtung und Ausstattung der Wahllokale sowie für die Mitglieder der Wahlbehörden – unter anderem für die Steuerung der Personenströme per Einbahnregelung. Für besondere Wahlbehörden, die beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen unterwegs sind, wird dringend empfohlen, eine FFP2-Maske zu tragen.