250.000 von den rund 1,1 Millionen Wahlberechtigten dürften sich für die Briefwahl entschieden haben oder bis Freitagmittag noch entschließen. Wer noch kurzfristig bis Freitag um 12.00 Uhr eine Wahlkarte beantragt, sollte sie entweder umgehend auf seiner Gemeinde ausgefüllt abgeben oder am Sonntag zum Wahllokal seines Sprengels bringen. Denn der Postweg bei einem späten Einwurf könnte zu lange sein, gezählt werden nur jene Stimmen, die bis zum Wahlschluss einlangen.
Teils elf Parteien auf einem Stimmzettel
Die hohe Wahlkartenbeteiligung ist nicht die einzige Veränderung aufgrund der Pandemie: Auffällig auch der große Stimmzettel, auf dem je nach Wahlkreis alle antretenden Parteien Platz finden. Im Hausruckviertel sind das für die Landtagswahl elf. Drei Kleinparteien treten nur in zwei beziehungsweise drei Wahlkreisen an.
Vorzugsstimmen erstmals auf Stimmzettel angeführt
Erstmals bei der Landtagswahl sind die Vorzugsstimmen direkt auf dem Stimmzettel angeführt und nicht in der Wahlkabine ausgehängt und händisch einzutragen. Wer möchte, kann unter der angekreuzten Partei eine Vorzugsstimme für eine Landeskandidatin oder einen Landeskandidaten abgeben und zusätzlich ebenfalls eine Stimme für jemanden auf der Wahlkreisliste. Ungültig wird der Stimmzettel, wenn die vergebene Vorzugsstimme einer anderen Partei zugeordnet ist als der oben gewählten.
Stimmzettel unterscheiden sich farblich
Die Stimmzettel der Landtags- Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen unterscheiden sich farblich. Wer einen Zettel ins falsche Kuvert steckt, muss sich nicht sorgen – die Stimme ist dennoch gültig. In den 1.800 Wahllokalen kann je nach ausgeschriebenen Öffnungszeiten ab frühestens 7.00 Uhr gewählt werden, um spätestens 16.00 Uhr ist überall Wahlschluss.