Chronik

Keine neue Schleppliftanlage am Dachstein

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat der Errichtung einer Schleppliftanlage am Dachstein die naturschutzrechtliche Bewilligung versagt. Es würde irreversibel in das Landschaftsbild eingegriffen und der Erholungswert der Landschaft erheblich beeinträchtigt, befand das Gericht.

Konkret geht es um eine ca. 300 Meter lange und neun Meter breite Schlepplifttrasse samt Antriebs- und Umlenkstation und zweier Anbindungspisten auf der Gjaidalm. Die dazu nötige Einebnung des Geländes hätte vor allem ökologisch wertvolle Latschen- und Rhododendron-Bestände sowie alpine Magerrasen betroffen. Der Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz hatte das Vorhaben daher negativ beurteilt. Die Bezirkshauptmannschaft hatte es aber unter Auflagen dennoch bewilligt. Sie vertrat die Ansicht, dass private und öffentliche Interessen an der Realisierung überwiegen würden.

Umweltanwalt legte Beschwerde ein

Der Umweltanwalt legte gegen den Bescheid Beschwerde ein und traf vor Gericht auf offene Ohren: Das LVwG befand, dass durch die erteilten Auflagen „die Intensität des Eingriffs nicht in ausschlaggebendem Ausmaß verringert werden“ könne. Das öffentliche Interesse am Natur- und Landschaftsschutz würde überwiegen.