Wahl21

Bürgerlisten-Beschwerde beim LVwG

Die Unabhängige Bürgerbewegung (UBB), die in mehreren Wahlkreisen bei der Landtagswahl kandidiert, hat Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) eingebracht, weil sie im Innviertel nicht antreten darf.

Laut der Kleinpartei sei von Gemeinden ein Datum auf Unterstützungserklärungen falsch ausgefüllt worden, was aber nicht in die Verantwortung der Unterstützer oder der Unterstützten falle. Zudem will man nach der Wahl diese beim Verfassungsgerichtshof anfechten.

UBB: Fehler liegt bei Gemeinde

Möchte eine Partei zur Landtagswahl antreten, muss sie in jedem Wahlkreis 80 Unterstützungserklärungen sammeln. Den oberen Teil des Formulars füllt der Unterstützer aus, auf dem unteren bestätigt die Gemeinde, dass er wahlberechtigt ist. Und in jenem unteren Teil sei bei 27 Formularen in der Datumszeile statt des Stichtags (6. Juli) das Datum der Erklärung eingetragen worden, erklärte die UBB in einer Pressekonferenz am Donnerstag. Der Großteil der Fehler sei in einer einzelnen Gemeinde passiert. Dass der Wahlleiter diese Erklärungen gleich für ungültig gewertet habe, sieht Spitzenkandidatin Elisabeth Perndorfer als „Behördenwillkür“.

Wahlbehörde: Entscheidung war „ganz klar“

Die Gruppe habe zu wenige gültige Unterstützungserklärungen vorgelegt, hieß es dazu seitens der Wahlbehörde. Details könne man wegen des Amtsgeheimnisses nicht nennen, aber die Entscheidung der Wahlbehörde sei „ganz klar“ gewesen.