Unterrichtsminister Fassmann: „Wir wollen letztlich von den flächigen Maßnahmen zu zeitlich und regional begrenzten Maßnahmen kommen.“
Antigen- und PCR-Test
Punkt 2 – das Testen: In den Schulen sollen am Montag ein Antigentest und ein PCR-Test für alle Schüler und Lehrer durchgeführt werden. Der PCR-Test wird ein Spültest sein, sagt Fassmann. Am Donnerstag folgt dann ein zweiter Antigentest. Zusätzlich dazu kommt eine Sicherheitsphase in den ersten drei Wochen, in denen Maskenpflicht an den Schulen herrschen wird, allerdings nicht während des Unterrichts. Nach dieser Phase wird man regional bewerten, ob eine Maskenpflicht aufrecht bleibt oder nicht.
„Impfen bleibt Ländersache“
Punkt 3 – das Impfen: Das soll Ländersache bleiben, man werde die Länder aber bei allem weiter unterstützen kündigen Fassmann und Gesundheitsminister Mückstein am Mittwoch an: „Nach über eineinhalb Jahren sind wir jetzt an dem Punkt angekommen, die Verhältnisse umzukehren. Nun ist die Zeit gekommen, wo das Wohlergehen der Jungen unser oberstes Ziel sein muss. Sie haben sich daran beteiligt, die ältere Bevölkerung die und vulnerablen Gruppen zu schützen.“
4.000 Geräte für Luftreinigung angeschafft
Punkt 4 – Luftreinigung: 4.000 Geräte wurden angeschafft und werden ab September in den gemeldeten Schulen verteilt. Belüftungssysteme sollen künftig aber bei allen Schulneubauten und Sanierungen automatisch eingebaut werden, kündigt Fassmann am Mittwoch an.
Positiver Test: Regionale Gesundheitsbehörde entscheidet
Und was ist, wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet wird? Dann müsse er oder sie zuhause bleiben, wenn die Person nicht geimpft ist. Geimpfte Schüler können weiter am Unterricht teilnehmen und werden als K2 eingestuft. Ob nur die betroffenen Jugendlichen oder gleich die ganze Klasse bei einem positiven Test zuhause bleiben müssen, soll in Zukunft die regionale Gesundheitsbehörde, also die Bezirkshauptmannschaft, nach Abwägung der regionalen Risikolage entscheiden.