OÖ-WAHL: PLAKATLANDSCHAFT
APA/BARBARA GINDL
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Politik

Kostenbewusster Wahlkampf geplant

Sechs Millionen Euro darf jede Partei im Landtagswahlkampf ausgeben. Auf diese Obergrenze verständigte sich die schwarz-blaue Landesregierung im vergangenen Jahr. Der Zähler läuft bereits und alle bekräftigen, den Rahmen einhalten zu wollen.

Der Landtagswahlkampf in Oberösterreich kommt allmählich in Fahrt. Seit 6. Juli wird bei den Ausgaben für den Wahlkampf mitgerechnet. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Obergrenze von sechs Millionen Euro. ÖVP und FPÖ kündigen zwar an, den von ihnen beschlossenen Deckel einzuhalten, nannten aber bei einem APA-Rundruf keine Zahlen. Die SPÖ hat nach eigenen Angaben 3,5 Mio. Euro budgetiert, bei den Grünen sind es 1,7 Mio. Euro und bei den NEOS – inklusive Kommunalwahlen – 500.000 Euro.

„Schlupfloch“ Gemeinderatswahlen

Laut der Anfang 2020 in Oberösterreich beschlossenen Regelung dürfen die Parteien ab dem Stichtag sechs Millionen Euro für den Landtagswahlkampf ausgeben. Für die Opposition ist die von ÖVP und FPÖ fixierte Grenze zu hoch, liegt sie doch nahe an jener für Nationalratswahlen (sieben Millionen Euro), bei denen ja bundesweit wahlgekämpft wird. Zudem gibt es ein „Schlupfloch“, denn für die zeitgleich stattfindenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen gibt es keine Regelung.

Die SPÖ plant für den Landtagswahlkampf rund 3,5 Mio. Euro auszugeben. Je rund die Hälfte davon fließt demnach in den klassischen und den von den Roten diesmal stark forcierten digitalen Wahlkampf. Die Grünen haben einen „sparsamen“ Wahlkampf angekündigt, man verzichtet etwa auf Großplakate. Derzeit rechnet die Partei mit Ausgaben von 1,7 Mio. Euro für die Landtagswahlschlacht. Die NEOS haben 500.000 Euro budgetiert, allerdings für Landtags- und Kommunalwahlkampf gemeinsam, weil man das kaum trennen könne. Die Pinken wollen alle zwei Wochen ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen – zuletzt (Stand 10.8.) waren es exakt 315.358,11 Euro an Einnahmen und 217.310,37 Euro an Ausgaben im Zusammenhang mit dem Urnengang am 26. Oktober.

ÖVP und FPÖ ohne Angaben

Weniger konkrete Zahlen nannten ÖVP und FPÖ. Es gebe eine klare gesetzliche Grenze und die werde man unterschreiten, hieß es aus der ÖVP-Zentrale. Die FPÖ versicherte ebenfalls, die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze „sicher“ zu unterschreiten.

Außer der Obergrenze, über die ein Transparenzsenat wachen soll, ist im oberösterreichischen Parteienfinanzierungsgesetz auch eine jährliche Spendenannahmebegrenzung von maximal 200.000 Euro vorgesehen. Der unabhängige Senat kann bei Überschreitungen beider Limits unter zehn Prozent Geldbußen von fünfzehn Prozent des Überschreitungsbetrags verhängen, bei zehn bis 15 Prozent bis zu einem Viertel, bei 25 bis 50 Prozent bis zu 100 Prozent und bei Überschreitungen, die größer als 50 Prozent sind, bis zu 150 Prozent des Mehrbetrags.

Überschreitung ohne Folgen

Bei der vergangenen Landtagswahl 2015 hatte die ÖVP die damals angenommene Sieben-Millionen-Euro-Grenze für den Wahlkampf um exakt 339.551,35 Euro überschritten. Konsequenzen zog das aber keine nach sich. Denn der Verfassungsgerichtshof entschied, dass die zu dem Zeitpunkt noch vom Bund verfügte Wahlkampfkosten-Obergrenze nur für Bundeswahlen gilt. Für die Begrenzung der Wahlkampfkosten bei Landes- und Gemeindewahlen seien die Länder selbst zuständig. Daraufhin wurde im Land eine eigene Regelung beschlossen.