Die Sache zieht sich seit Jahren hin: 2017 wurde der erste Abschnitt für den Verkehr freigegeben, schon damals nicht ohne vorherige Einsprüche. Vor ziemlich genau einem Jahr wurde vom Landesveraltungsgericht Abschnitt 2 von Munderfing bis Stallhofen bestätigt. Vor allem ging es da um die Frage, ob man dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht oder nicht. Eine Entscheidung, die nicht das Landes- sondern das Bundesverwaltungsgericht treffen musste – und das sagte: nein, keine UVP notwendig. Frühestens im nächsten Jahr könnte am Abschnitt 2 mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Zahlreiche Untersuchungen durch Sachverständige
Bleibt Abschnitt 3 von Stallhofen bis Schalchen: Auch bei diesem hatten Grundstückeigentümer, Umweltanwaltschaft und die Gemeinde Schalchen Beschwerde erhoben. Das Landesverwaltungsgericht hat für diese Beschwerde mit Sachverständigen aus den Gebieten Lärmschutz, Straßenbautechnik, Verkehr, Luftreinhaltetechnik, Lärmtechnik und Medizin neue Untersuchungen durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, die Beschwerden als unbegründet abzuweisen.
Und noch etwas für das Landesverwaltungsgericht an: Die Straße bringe eine Verkehrsentlastung für den Ortskern von Mattighofen im Ausmaß von rund 40 Prozent und daneben auch einen Sicherheitsgewinn für die Verkehrsteilnehmer.
„Finanzielle Mittel für Abschnitte 2 und 3 reserviert“
Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner zeigt sich erfreut über diese Entscheidung. Damit könnten die Grundeinlösen für den 3. Abschnitt weitergeführt werden, sagt er, dann soll der wasserrechtliche Bescheid folgen. Die finanziellen Mittel in Höhe von rund 40 Millionen für die Abschnitte 2 und 3 seien jedenfalls reserviert, so Steinkellner.