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APA/VERENA LEISS
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Wilderer vor Gericht: Fünf Urteile

Im Landesgericht Wels haben sich am Mittwoch acht Mitglieder einer mutmaßlichen Wilderer- und Tierquälerbande – sieben Männer und eine Frau – verantworten müssen. Fünf Angeklagte wurden verurteilt – zu Geldstrafen von 360, 720 bzw. 4.400 Euro teilbedingt und zweimal sechs Monate bedingt. Vier der Urteile sind rechtskräftig.

Die Beschuldigten sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich ihr Unwesen getrieben haben. Um Schonzeiten oder Schutzbestimmungen kümmerten sie sich laut Ermittlern nicht. Teilweise waren sie mit Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras unterwegs. Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen. Bei Hausdurchsuchungen waren Unmengen von Fleisch und Trophäen, aber auch ein großes Waffenarsenal samt Schalldämpfern sichergestellt worden.

Jagdkarten gefälscht

Laut Strafantrag seien Rehe, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber, Eichhörnchen, Vögel diverser Spezies – Amseln oder Spatzen ebenso wie Fasane, Gänsesäger, Reiher oder Eichelhäher – sowie Forellen und sogar Frösche gefangen bzw. getötet worden. 37 Fakten wertet die Staatsanwaltschaft als schweren Eingriff ins Jagdrecht, 35 weitere als Tierquälerei. Hinzu kommen Vergehen gegen das Waffenrecht, bei zweien Urkundenunterdrückung – sie sollen Jagdkarten gefälscht haben – und bei einigen Hehlerei sowie bei einem pornografische Darstellung Minderjähriger.

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Die Einvernahmen lieferten dann ein Sittenbild der Gruppe: Einer beschrieb, wie sein Mitangeklagter für ihn mit einem Messer Frösche zum Essen getötet habe. Der andere habe sich „so patschert“ angestellt, musste er lachen, es sei „furchtbar“ gewesen, „ich wusste gar nicht, dass Frösche soviel Blut haben“. Auf die Frage des Richters, ob das lustig sei, meinte er dann kleinlaut: „Nein.“

Angeklagter zeigt in Verhandlung Reue

Ein anderer Angeklagter gab zu, u.a. diverse Reiher und Biber geschossen und Füchsen nachgestellt zu haben. Die Vögel habe er nachher vergraben, damit sie niemand findet. Einmal habe er eine Bisamratte mit Pfeil und Bogen erlegt. Ein andermal habe ein Mitangeklagter zwei Biber hintereinander geschossen, weil beim ersten „die Zähne nicht gepasst“ hätten (für eine Trophäe, Anm.). Er gab zu, dass das falsch war, das sei ihm heute auch bewusst. Der Richter verwies auf die Chats der Angeklagten, die „nicht so reflektiert“ seien, wo von „killen“ die Rede sei und die Frage gestellt wurde „Sperren sie uns dafür eh nicht ein?“

Häufig wurde von den Beschuldigten auch darauf hingewiesen, dass die erlegten Tiere zuvor Schaden angerichtet hätten: Ein Reiher habe nämlich Fische verletzt und Gelege gefährdet, ein Bussard Hasen und die Biber Enten attackiert, ein Specht den Hochstand beschädigt, Spatzen oder ein Eichhörnchen einen Zaun.

Biber geschossen, „weil sie Schaden anrichten“

Mehrmals wurden auch Biber geschossen – mal ging es um das Fett für eine Salbe, dann wieder darum, dass die Biber Schäden anrichten würden. Weil der Biber nicht umsonst sterben sollte, habe er ihn „konsumiert“ und die Trophäe ausgekocht., meinte einer. Er habe eben „Interesse an den Schädelknochen“ gehabt. Ein anderer schildete, er sei aufgefordert worden einen Biber zu schießen, habe aber absichtlich danebengeschossen, weil es ein Jungtier war. Den Schuss abzulehnen wäre „unhöflich“ gewesen, meinte er auf Nachfrage des Richters.

Geld- und bedingte Haftstrafen

Bereits am Vormittag wurde die einzige Frau auf der Anklagebank, bei der es nur um waffenrechtliche Delikte ging, zu einer Geldstrafe von 360 Euro verurteilt und ein weiterer Angeklagter zu sechs Monaten bedingt. Am Abend wurden drei weitere Männer zu Geld- bzw. bedingten Haftstrafen – 720 Euro, 4.400 Euro teilbedingt, sechs Monate bedingt – verurteilt.

Vier der fünf Urteile sind rechtskräftig, das fünfte dürfte es in wenigen Tagen werden – dieser Angeklagte war ohne Verteidiger erschienen, daher bleiben trotz Rechtsmittelverzichts drei Tage Bedenkzeit. Der Prozess gegen die drei restlichen Angeklagten wird am 22. September fortgesetzt. Das Gericht will noch weitere Zeugen hören.