Verkehr

Debatte um Straßenbauprojekte geht weiter

Die Debatte rund um die Weisung von Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne), alle Straßenbauprojekte der Asfinag auf ihre Klimaauswirkungen zu prüfen, geht weiter. Ein Gutachten im Auftrag der Wirtschaftskammer bezweifelt dieses Weisungsrecht, bestätigte ein Unternehmensrechtsanwalt am Samstag einen Bericht des „Kurier“.

In Oberösterreich sind davon ja vor allem eine mögliche Linzer Ostumfahrung und der Weiterbau der Mühlviertler Schnellstraße (S10) von Freistadt-Nord Richtung tschechischer Grenze bis Rainbach-Nord und dann der letzte Lückenschluss bis zur Grenze selbst betroffen. Dieser Weiterbau ist in den letzten Jahren ohnehin schon verzögert worden, jetzt fürchtet man vor allem in Rainbach, dass der Lkw-Transit von Tschechien Richtung oberösterreichischem Zentralraum weiter mitten durch den Ort fahren und in den nächsten Jahren an Intensität noch deutlich zunehmen wird. Denn Tschechien will 2025 mit einer eigenen Autobahn bis zur Grenze fertig sein.

Weisung der Ministerin unzulässig?

Bewegung in die Diskussion kommt jetzt durch den Anwalt und Unternehmensrechtsexperten Jörg Zehetner, der die Weisung der Ministerin, alle Planungen und Baumaßnahmen vorläufig einmal zu stoppen, als unzulässig sieht. Er bezieht sich auf ein Schreiben des Klimaschutzministeriums an die Asfinag vom Ende Juni, dass keine Ausschreibungen für Bauphasen oder Grabungen, Rodungen und Bauanzeigen vorzunehmen sind. „So, wie es formuliert ist, besteht da kein Zweifel daran, dass das als Weisung gemeint ist, weil es heißt, es wird mitgeteilt, dass diese Dinge nicht vorzunehmen sind“.

Und: „Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist schon von Gesetzes wegen weisungsfrei gestellt“, daher dürften die Asfinag-Vorstände sich auf eine solche operative Weisung nicht stützen. Der Anwalt, der sein Gutachten im Auftrag der Wirtschaftskammer Wien gemacht hat, sagte außerdem, den Asfinag-Chefs könnten Schadenersatzzahlungen oder Klagen drohen, wenn es zu Mehrkosten und Schäden kommen sollte.

Berufung auf Asfinag-Ermächtigungsgesetz

Die Ministerin aber beruft sich auf das Asfinag-Ermächtigungsgesetz. Demnach habe sie das Recht eine begleitende Kontrolle, auch im Hinblick auf Planungsmaßnahmen, durchzuführen. Aus dem Ministerium hieß es jedenfalls, es seien selbstverständlich alle gesetzten Schritte rechtskonform gewesen. Und, das hätte man gemeinsam mit der Asfinag natürlich auch geprüft.