Die Diskussion um den Autoverkehr über den Linzer Hauptplatz kochte im Sommer vergangenes Jahr hoch. Zuerst hatte die Stadt am 15. Juli einen Pilotversuch gestartet. Demnach sollte vorerst zwei Monate lang der Platz autobefreit sein. Doch nach zwei Tagen wurde das Vorhaben wieder abgeblasen. Denn gleich am ersten Tag war es im abendlichen Berufsverkehr in der Innenstadt zu kilometerlangen Staus gekommen. Das Projekt werde auf das Jahr 2024 verschoben, wenn neue Donaubrücken fertig sind.

Abbruch nach zwei Tagen
Das wollte eine Initiative nicht gelten lassen. Sie meldete Versammlungen an. Fünf Tage lang sollten diese auf der Zufahrt über die Theatergasse zum Hauptplatz stattfinden und damit den Durchgangsverkehr verhindern. Nach zwei Tagen war auch damit Schluss. Die Landespolizeidirektion argumentierte bei ihrem Verbot, der Zweck der Versammlung mit dem Thema „autofreier Hauptplatz“ sei erfüllt. Weil weitere Versammlungen nur der Wiederholung der Meinungskundgebung dienen würden, würde das Recht auf Versammlung gegenüber dem öffentlichen Wohl zurückstehen.
Geldstrafe für Teilnehmer
Als sich statt der geplanten Demo dann doch mehrere Personen zusammenfanden, die unter anderem gemeinsame Fotos mit Transparenten und Schildern aufnahmen, schritt die Polizei ein. Sie verhängte eine Geldstrafe wegen Abhaltens einer nicht angemeldeten Versammlung und damit wegen des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung, setzte aber die verhängte Strafe wegen der kurzen Dauer der Versammlung von wenigen Minuten von 500 auf 150 Euro herab.
Recht auf Versammlungsfreiheit
Der Organisator beschritt mit Unterstützung der Linzer Anwältin Julia Schürz den Weg zum Verfassungsgerichtshof. Dieser befand nun, durch das Verbot sei der Beschwerdeführer in seinem verfassungs-gesetzlichen Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden, berichtet heute auch die Kronenzeitung. Von Seiten der Initiative hieß es, mit dieser rechtlichen Klärung sei ein erneuter Probebetrieb für den autofreien Hauptplatz jederzeit möglich. Zumal auch mit der Fertigstellung der Eisenbahnbrücke ein weiterer Gegengrund entfalle.