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Coronavirus

Wirbel um Besserstellung von Zeltfesten

Dass die Nachtgastronomie nur mehr mit einer Impfung oder einem PCR-Test besucht werden darf, sorgt zunehmend für Unmut. Denn für Zeltfeste gelten diese Auflagen nicht. Für sie bleibt die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gültig.

Es rumort unter Mitarbeitern und Betreibern der Nachtgastronomie. Seit Donnerstag gilt für Diskotheken und Bars eine 2-G-Regel. Hier reicht ein einfacher Antigen-Test nicht mehr aus, ebenso wenig der Nachweis einer durchgemachten Corona-Erkrankung. Ohne Impfung oder PCR-Test ist Fortgehen nicht mehr möglich. Es sei denn, es handelt sich um ein Zeltfest. Das sei „kompletter Irrsinn“, sagt der DJ Thomas Burgstaller im ORF Oberösterreich-Interview.

Der DJ aus Bad Schallerbach tritt in seiner Region als „La Burgi“ auf und kann die Differenzierung nicht nachvollziehen. „Wo ist der Unterschied zwischen mir, als Lokal in der Nacht oder einem Zeltfest mit tausenden Leuten“, ärgert sich Burgstaller über einen Widerspruch, den auch die Besucher nicht verstehen würden. Die Auseinandersetzung mit den Leuten, denen man das am Eingang erklären müsse, sei nervenaufreibend und belastend.

Besucher und Betreiber verunsichert

Auch bei den Zeltfesten ist Unmut da. Organisatoren und mögliche Besucher sind verunsichert. Ein Beispiel ist das Almtaler Bierzelt, das am Samstag in Pettenbach stattfindet. „Wir haben enorm viele Anrufe bekommen, unsere sozialen Medien gehen beinahe über mit Anfragen, weil einfach sehr viele Leute gar nicht wissen was sie tun sollen, ob sie kommen dürfen oder nicht“, schildert Organisator und Kommandant der Feuerwehr Pettenbach, Martin Kirner die Situation.

Es fehle der Durchblick, weil es nicht richtig definiert worden sei, wen die 2-G-Regel jetzt betreffe und wen nicht. Es habe auch intern viele Diskussionen gegeben, ob man das Zeltfest absagen solle oder nicht. Das Organisationsteam habe sich schließlich entschieden, das Almtaler Bierzelt auf jeden Fall dieses Jahr abzuhalten.

Nachtgastronomen drohen mit Klage

Dass die Regeln für Discos nun strenger würden als auf Zeltfesten, führt zu heftiger Kritik in der Standesvertretung. „Wir werden ob der 2-G-Regel in der Nachtgastronomie und der 3-G-Regel für Zeltfeste den Klagsweg beschreiten“, kündigte Nachtgastronomiesprecher Stefan Ratzenberger an. Die Infektionsgefahr sei auf Zeltfesten sicher nicht geringer als in Diskotheken und Co. Auf welchem Wege man vorgehen werde, werde noch geprüft.

Eine Option sei ein Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof gegen die Verordnung, in der man eine Wettbewerbsverzerrung sieht. Auch die schwammige Definition für die Nachtgastronomie könne angegriffen werden, diese sei unklar, kritisierte Ratzenberger einmal mehr. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) verwies am Rande einer Pressekonferenz auf Nachfrage zur Klagsdrohung auf einen „ständigen Austausch“ rund um Corona.

Große Umsatzeinbußen

Im Vergleich zur Vorwoche habe die Nachtgastronomie in Oberösterreich 80 bis 90 Prozent ihrer Umsätze eingebüßt, sagt Ratzenberger im Gespräch mit dem ORF Oberösterreich. Ein wesentlicher Grund seien die Zeltfeste, bei denen die junge Zielgruppe deutlich einfacher feiern könne. Ihm gehe es nicht um einfache Dorffeste, sondern um Zeltfeste mit Bühnenauftritten, die zu später Stunde der Nachtgastronomie gleichen würden. Dazu zähle etwa auch das Hollerbergfest, das heute in Auberg (Bezirk Rohrbach beginnt). Dort würden rund 4.000 Besucher erwartet. Da werden mit zweierlei Maß gemessen, kritisiert Ratzenberger.