PCR Test
APA/EXPA/Johann Groder
APA/EXPA/Johann Groder
Coronavirus

Bald PCR-Tests in Apotheken

Abends in eine Diskothek oder Bar gehen ist ab sofort nur mehr mit einem PCR-Test oder Impfnachweis möglich. Weil es auch in Oberösterreich noch schwer ist, an PCR-Tests zu kommen, wollen die Apotheken einspringen. Das Angebot ist aber umstritten.

Apotheken werden demnächst kostenlose PCR-Tests anbieten, die ab Donnerstag für Nicht-Geimpfte etwa in der Nachtgastronomie vorgeschrieben sind. Das kündigte Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr am Mittwoch an. Noch Mittwochabend wurde dieses Angebot vom Präsidum der Apothekerkammer abgesegnet.

Kein klarer Zeitplan

Die PCR-Tests soll es in allen Apotheken geben, die bisher auch Antigen-Schnelltests angeboten haben. Ausgerollt sollen diese Gratis-PCR-Tests „in den nächsten Tagen“ werden. Ab wann genau ist noch unklar. Das hänge von den regionalen Möglichkeiten ab. Klar ist, es werden nicht die mittlerweile auch in Linz angebotenen Gurgel-Tests sein, sondern abgestrichene PCR-Labortests.

Kritik an kostenfreien Tests

Nach einer Terminvereinbarung wird der Test abgenommen, das Ergebnis erhält man dann per SMS oder Mail. Bezahlt werden sollen die Tests von der Sozialversicherung. Dass sie gratis sein werden läuft entgegen der Forderung der Ärzte. Der oberösterreichische Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser plädiert dafür, dass Coronavirus-Tests ab Herbst kostenpflichtig werden sollen, da bereits die Impfung kostenlos sei.

Dass das Angebot der Apotheken die Impfstrategie torpediere, sieht Mursch-Edlmayr nicht. Aus Sicherheits- und Pandemiegründen sei es unumgänglich, dass ein gewisses Testangebot aufrecht erhalten wird. Jene Labortests, die bald in den Apotheken möglich sein sollen, würden die höchste Probenqualität darstellen und seien somit „Gold-Standard“.

Ergebnis gilt ab Probenahme

Für alle Nachtschwärmer ist bei den PCR-Tests Vorsicht geboten. Bis die Probe im Labor angelangt und ausgewertet ist, vergehen mindestens 24 Stunden. Ein negatives Ergebnis ist 72 Stunden gültig. Diese Gültigkeitsdauer beginnt aber nicht bei Erhalt des Befunds, sondern mit dem Zeitpunkt der Probenentnahme.