Landesgericht Linz
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Gericht

Freispruch für ehemalige Polizeischülerin

Eine ehemalige Polizeischülerin, die sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Linz wegen Wiederbetätigung und einschlägiger Gesten verantworten musste, ist freigesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 32-Jährigen war vorgeworfen geworden, gegen das Verbotsgesetz aus dem Jahr 1947 verstoßen zu haben. Sie soll in Anwesenheit anderer Polizeischüler den Hitlergruß und weitere eindeutige Gesten gemacht haben. Einem Polizisten soll die damalige Polizeischülerin auch eine Bilddatei geschickt haben, auf der Adolf Hitler zu sehen ist.

Dienstverhältnis mit Innenministerium beendet

Das Dienstverhältnis mit dem Innenministerium wurde inzwischen beendet. Die Geschworenen hätten die Frau am Donnerstagnachmittag mehrheitlich freigesprochen, so der Sprecher des Landesgerichts Linz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.