Landesgericht Linz
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Chronik

Zwölf Jahre Haft nach Mordversuch an Freundin

Ein 20-Jähriger, der seine 17-jährige Freundin im Oktober des Vorjahres in Linz zu töten versucht und später im Krankenhaus auch noch ein „Blutbad“ angekündigt haben soll, hat am Freitagabend im Landesgericht Linz zwölf Jahre Haft ausgefasst.

Der Schuldspruch erfolgte wegen Mordversuchs, vom Vorwurf der gefährlichen Drohung wurde der 20-Jährige hingegen freigesprochen.

Schwierige Beziehung und zweijähriger Sohn

Der Angeklagte und die 17-Jährige, die in einer Wohngruppe lebt, führten laut Anklage eine On-off-Beziehung. Sie haben einen gemeinsamen zweijährigen Sohn, der bei einer Pflegefamilie lebt. Es habe häufig Streit über die Besuchsregeln gegeben, schilderte der Angeklagte. Seine Ex-Freundin sagte hingegen, er sei sehr eifersüchtig gewesen und habe sie auch öfter beschimpft. Er habe auch einmal gesagt, er werde ihr „den Kopf abhacken“, wenn sie sich jemand anderem zuwende. Körperliche Übergriffe seien aber zuvor nie vorgekommen.

Opfer erlitt „potenziell lebensgefährliche“ Verletzungen

Am 18. Oktober kam es im Zimmer der 17-Jährigen wieder einmal zu einem Streit des Paares. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der 20-Jährige ein Messer aus der Küche genommen und seiner Freundin in den Hals gestochen haben. Schließlich sei es ihr irgendwann gelungen, ihm das Messer abzunehmen, daraufhin habe er ein anderes geholt und die Attacke fortgesetzt, schilderte die Staatsanwältin. Insgesamt erlitt die Frau acht Stichverletzungen, großteils am Hals. Laut einem medizinischen Sachverständigen waren die Verletzungen potenziell lebensgefährlich, die Halsschlagader wurde nur um Millimeter verfehlt.

Nur vages Schuldbekenntnis

Der Angeklagte bekannte sich zwar schuldig, blieb aber insgesamt vage: Die Verletzung sei in einem Gerangel passiert, „unabsichtlich“ oder „aus Versehen“. Laut Anklage habe das Opfer den 20-Jährigen angefleht, es die Rettung rufen zu lassen. Er habe das erst zugelassen, nachdem sie zugesagt habe, zu erklären, sie habe sich selbst verletzt. Das gab sie anfangs auch so gegenüber den Ersthelfern an, erst später erzählte sie von der Attacke durch ihren Freund. Dieser kam ebenfalls ins Krankenhaus. Dort soll er sich sehr aggressiv gebärdet und angekündigt haben, er werde „ein Blutbad anrichten“ und das, was er mit seiner Freundin gemacht habe, immer wieder tun.

Gutachten: Angeklagter „nicht ganz ungefährlich“

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Sie halte ihn zwar „nicht für ganz ungefährlich“, die Notwendigkeit eines Maßnahmenvollzugs sah sie aber nicht. Sie beschrieb den 20-Jährigen als intellektuell nur mäßig begabt, leicht erregbar und mit „einem flexiblen Verhältnis zu Fakten“. In früheren Betreuungseinrichtungen sei er mehrmals negativ aufgefallen, u. a. wegen einer „gewissen Affinität zu Messern“, auch Drogenprobleme gebe es.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Geschworenen sprachen den aus Afghanistan stammenden Asylwerber, der seit fünf Jahren in Österreich ist, wegen versuchten Mordes schuldig. Er wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Dem Opfer muss er 3.000 Euro zahlen. Beide Seiten kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.