Landesgericht Linz
Pressefoto Scharinger © Scharinger
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Chronik

Berufung gegen Urteil nach Bluttat an Studentin

Jener 29-Jährige, der im Dezember in Leonding eine 25-jährige Studentin vergewaltigt und umgebracht sowie zwei Verwandte zu töten versucht haben soll, hat volle Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts Linz vom vergangenen Freitag eingelegt.

Der Mann erhob Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch wegen Vergewaltigung, Mordes und zweifachen Mordversuchs und Berufung gegen die lebenslange Haftstrafe und Einweisung in eine Anstalt, wie das Gericht am Donnerstag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) bekanntgab.

Wut über Zurückweisung als Auslöser

Der in Honduras geborene Angeklagte lebte in Spanien. Das spätere Opfer, seine ebenfalls aus Honduras stammende Bekannte, studierte in Österreich und lebte bei ihrer Halbschwester und deren Familie in Leonding (Bezirk Linz-Land). Der 29-Jährige und die 25-Jährige verstanden sich gut. Er dürfte sich aber mehr erwartet haben als Freundschaft.

Junge Frau vergewaltigt und getötet

Bei einem Besuch über Weihnachten bei der Frau in Leonding habe er ihre Zurückweisung erlebt. In der Nacht auf den 27. Dezember habe er die junge Frau gewürgt und mit einem Steakmesser gezwungen, mit ihm in den Keller zu gehen, wo er sie vergewaltigt habe, so der Staatsanwalt. Danach saßen die beiden einander drei Stunden lang im Keller gegenüber – er mit dem Messer in der Hand. Zuletzt habe er sie gewürgt und ihr sechs Stiche in den Brustbereich versetzt. Auch die Schwester der Frau und deren Mann attackierte der 29-Jährige. Mehr inUrteil: Lebenslang für Mord an Studentin (ooe.ORF.at, 11.06.21)

Einstimmiger Schuldspruch der Geschworenen

Im Prozess fällten die Geschworenen einen einstimmigen Schuldspruch. Die Strafe wurde mit lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher festgesetzt.

Gegen dieses Urteil schöpft der Angeklagte nun alle Rechtsmittel aus. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.