Frau in Leonding getötet
FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
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Gericht

Urteil: Lebenslang für Mord an Studentin

Lebenslang lautet das Urteil gegen einen 29-Jährigen, der im Dezember in Leonding eine 25-jährige Studentin vergewaltigt und umgebracht sowie zwei Verwandte zu töten versucht haben soll. Zudem wird er in eine Anstalt eingewiesen.

Die Geschworenen fällten den Schuldspruch wegen Vergewaltigung, Mordes und zweifachen Mordversuchs einstimmig. Das Gericht begründet das Strafmaß u.a. mit der „Planung zweier weiterer Morde“, die nur durch glückliche Umstände verhindert worden seien. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel, der Angeklagte hingegen gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Laut dem psychiatrischen Gutachten war der 29-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, aufgrund einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung bestehe aber hohe Wiederholungsgefahr. „Wenn er nicht gewinnen kann, muss das zerstört werden, was ihn so kränkt“, so Sachverständige Adelheid Kastner.

Angeklagter lebte sehr zurückgezogen

Der in Honduras geborene Angeklagte lebte zuletzt sehr zurückgezogen in Spanien und verbrachte seine Zeit hauptsächlich „vor dem Computer“, schilderte der Staatsanwalt. Es gab nur wenige und kurze Beziehungen. Das spätere Opfer – der Vater des Täters war früher mit einer Tante des Opfers verheiratet – studierte in Österreich und lebte bei ihrer Halbschwester und deren Familie in Leonding. Der Angeklagte und die 25-Jährige verstanden sich gut. Er dürfte sich aber mehr erwartet haben als Freundschaft. Ende des Vorjahres besuchte er die Frau in Leonding. Dass diese mittlerweile einen Freund hatte, sei für ihn „ein schwerer Schock“ gewesen, so der Staatsanwalt.

Vergewaltigt, gewürgt und erstochen

In der Nacht auf den 27. Dezember dürfte der Angeklagte einmal mehr zurückgewiesen worden sein. Daraufhin habe er die Studentin gewürgt und mit einem Steakmesser gezwungen, mit ihm in den Keller zu gehen, so der Staatsanwalt. Dort soll er sie vergewaltigt haben. Danach saßen die beiden einander drei Stunden lang im Keller gegenüber – er mit dem Messer in der Hand. „Das muss für das Opfer die Hölle auf Erden gewesen sein.“ Dann habe der Angeklagte mit Suizid gedroht. Die 25-Jährige soll geantwortet haben: „Wenn du dich umbringen willst, dann bitte nicht hier im Haus“, schilderte der Anklagevertreter weiter. „Das war ihr Todesurteil.“ Der Angeklagte habe die Frau gewürgt und ihr sechs Stiche in den Brustbereich versetzt.

Als die Verwandten des Opfers in der Früh munter wurden, soll er zuerst die Halbschwester unter einem Vorwand in den Keller gelockt und dort gewürgt sowie mit dem Kopf mehrmals gegen den Boden geschlagen haben. Als ihr Ehemann nachsehen kam, habe er diesen mit einem Fleischerbeil attackiert. Letztlich gelang es dem Mann aber, den Angreifer mit einem Messer in Schach zu halten und – gemeinsam mit seinem im Nachbarhaus lebenden Vater – zu fesseln. „Es war wie in einem schlechten Hollywood-Film“, sagte der Junior vor Gericht. Seine Frau sagte unter Tränen: „Ich dachte, dass ich jetzt sterbe“ und „ich fühle mich im Haus nicht mehr sicher“.

Angeklagter: Wollte nicht, dass sie noch mehr leiden muss

Der Angeklagte schilderte die Abläufe der Tatnacht kurz und bündig, zunächst wirkte er emotionslos, danach weinerlich. „Wir haben gesprochen und dann habe ich sie vergewaltigt“. Es sei ihm klar gewesen, dass sie das nicht wollte. Danach hätten sie wieder bis in die Morgenstunden geredet, „und dann habe ich sie umgebracht“. Er habe sie zunächst gewürgt und danach mit dem Messer in die Brust gestochen. „Ich wollte das beenden. Ich merkte, dass sie leidet und wollte nicht, dass sie noch mehr leiden muss.“

Tatort
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Der Beschuldigte soll die Studentin gewürgt und sie mit einem Steakmesser am Hals in den Keller gezerrt haben

Laut dem psychiatrischen Gutachten war der 29-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, aufgrund einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung bestehe aber hohe Wiederholungsgefahr. Der Angeklagte sei „fähig zu großer Liebe zu sich selbst“, was andere empfinden, sei für ihn nicht so wichtig, erklärte Gutachterin Adelheid Kastner. Sein Handlungsstil sei „bar jeder Selbstkritik“. Generell kenne der 29-Jährige nur zwei Strategien in unangenehmen Situationen: „gehen oder zerstören“, letzteres vor allem wenn starke Emotionen im Spiel sind.

„Zerstört, was er nicht bekommen konnte“

Der Staatsanwalt, der dem Mann Mord, Vergewaltigung und zweifachen Mordversuch zur Last legt, betonte in seinem Schlussplädoyer, dass es sich beim Motiv nicht um „verschmähte Liebe“ gehandelt habe, sondern dass der Angeklagte einfach seinen Willen durchgesetzt habe und – wie die Sachverständige gesagt hatte – zerstört habe, was er nicht bekommen konnte. Dafür hält er eine lebenslange Freiheitsstrafe für angemessen. Zudem beantragte er die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Verteidiger verwies hingegen darauf, dass sein Mandant unbescholten und geständig sei. Er bat von einer lebenslangen Strafe abzusehen und sprach sich gegen eine Einweisung aus.

Angeklagter: Würde es gerne wieder richten

Sein Mandant entschuldigte sich in seinem Schlusswort. „Ich würde es gerne wieder richten, wenn ich es könnte, aber es ist nicht möglich“. „Jeden Tag habe ich diese Schuldgefühle, das ermöglicht es mir nicht zu leben.“