Auch manche Dienstleister kennen dieses neue „nicht nachweisbar“ nicht und akzeptieren solche Ergebnisse nicht als Eintrittstests. Fakt ist: „nicht nachweisbar“ ist sozusagen das neue „negativ“ und erlaubt all das, was auch bisher ein negatives Ergebnis ermöglicht hat. Man braucht also nicht noch einmal testen. Und Dienstleister, wie etwa Friseure, können diese Ergebnisse als Eintrittstests akzeptieren.
„Ursache ist Umstellung auf Grünen Pass“
Hintergrund sei eine Umstellung auf den Grünen Pass mit EU-Standards samt einer englischen Übersetzung, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Kommuniziert wurde das im Vorfeld aber weder über die Medien noch den Mitarbeitern in den Teststationen.