Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kalliauer rät, im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb abzuklären und einen Modus zu finden, der für alle tragbar ist. Weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung sollten durch Fußballbegeisterung beeinträchtigt werden. In den meisten Jobs sei Fernsehen am Arbeitsplatz aber nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt, so Kalliauer.
Auch im Internet nicht alles erlaubt
Auch das Verfolgen der Spiele übers Internet und den Computer am Arbeitsplatz sei problematisch, weil bei 90 Minuten Spielzeit die Arbeitsleistung kaum im vollen Umfang erbracht werden könne. Wo eine Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt sei, dürfe man aber Spielergebnisse online abrufen, so die AK.
Radio darf Kollegen und Kunden nicht stören
Erlaubt der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürften die Spiele im Radio mitverfolgt werden – allerdings mit der Einschränkung, dass die Arbeitsleistung nicht darunter leidet und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Kundinnen und Kunden nicht gestört werden, so der Hinweis der Arbeiterkammer.
Urlaubsvereinbarungen gelten auch während der EM
Natürlich gelte auch für die Zeit der Fußball-EM die bestehenden Urlaubsvereinbarungen. Wer wegen für sie oder ihn wichtige Fußballübertragungen einfach nicht am Arbeitsplatz erscheint, muss wohl mit ersten Problemen rechnen.
Im Fußball-Dress am Arbeitsplatz
Und wer den Arbeitsplatz in eine Fan-Arena verwandelt und im Fußball-Dress zur Arbeit kommt, sollte das unbedingt vorher mit seinen Vorgesetzten abklären, so ein weiterer Hinweis der Arbeiterkammer.