Wirtschaft

OGH-Urteil im Streit zwischen Oberbank und Bank Austria

Im Streit zwischen der UniCredit Bank Austria und der Oberbank rund um die Zusammensetzung des Oberbank-Aufsichtsrates gibt es nun ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). Darin wird die außerordentliche Revision der Oberbank gegen das Urteil des OLG Linz zurückgewiesen.

Dieses hatte einen Hauptversammlungsbeschluss aus dem Jahr 2019 auf Verkleinerung des Aufsichtsrates für nichtig erklärt. Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Konflikt mit der italienischen UniCredit um mehr Einfluss der Italiener bei der Oberbank. Doch die UniCredit klagte gegen den Beschluss, den Aufsichtsrat zu verkleinern und so die Italiener draußen lassen zu können.

„Minderheitenschutz wird unterlaufen“

Zuerst gab das Oberlandesgericht Linz dieser Klage recht. Die Oberbank hatte daraufhin Revision gegen das Urteil eingelegt. Doch diese Revision wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen und meint, dass mit der geplanten Verkleinerung des Aufsichtsrates der Minderheitenschutz unterlaufen werde. Dadurch sei verhindert worden, dass eine der Aktionärinnen im Aufsichtsrat vertreten war.