Bauarbeiter auf dem Bau
ORF Vorarlberg
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Chronik

Bauen: Preiserhöhung nicht immer zulässig

Bauen und Sanieren wird wegen der steigenden Materialpreise immer teurer. Kunden müssen die gestiegenen Materialpreise aber nicht so ohne weiteres bezahlen, wenn ihre Bauunternehmen das verlangen. Denn ohne Zustimmung ist die Weitergabe höherer Preise meist nicht zulässig, sagt der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer.

Egal ob Baustahl, Holz, Dämmstoffe oder Kanalrohre, die Preise für Baumaterialien sind stark gestiegen. Wegen der Coronakrise konnte oft nur eingeschränkt produziert werden, auch die Transportwege waren schwierig. Diese Kostensteigerungen versuchen jetzt anscheinend viele Bauunternehmen durch Mehrkostenforderungen an die Kunden weiter zu geben, so der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Derzeit würde es sehr viele Anfragen zu diesem Thema geben.

Preiserhöhung vertraglich vereinbart

Eine einseitige Preiserhöhung ist aber nur dann möglich, wenn sie auch vertraglich vereinbart wurde, so der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich. Generalklauseln wie „Preissteigerungen bei Material und Löhnen werden dem Kunden weiterverrechnet“ entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. In einer Preisänderungsklausel muss laut Konsumentenschutz außerdem auch eine Preissenkung vorgesehen sein.

Anspruch auf Schadensersatz

Kunden die schon einen Vertrag haben sind nicht verpflichtet, ein Nachtragsangebot mit höheren Preisen zu akzeptieren. Führt das Unternehmen den Auftrag trotzdem nicht zum vereinbarten Preis aus, kann der Kunde Schadensersatz einfordern, so der Konsumentenschutz.