Verkehrskontrolle
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Strafen für Raser schrecken kaum ab

Immer öfter rückt die Polizei zu Schwerpunktkontrollen aus, um Raser bremsen und die Tuningszene eindämmen. Laut Verkehrspsychologen schrecken die derzeitigen Strafen aber kaum ab.

Insgesamt 240 Anzeigen und Organmandate hat es bei der jüngsten Schwerpunktaktion der Polizei in Linz und Linz-Land in der Nacht von Freitag auf Samstag gehagelt. Dabei waren Fahrzeug-Umbauten im Visier der Exekutive. Mehr in Lenker raste mit 159 km/h durch 70er-Zone (ooe.ORF.at).

Und noch einmal 675 Anzeigen sind bei einer Schwerpunktkontrolle gegen die Raser-Szene im Raum Steyr in der Nacht auf Sonntag erstattet worden. Der Spitzenwert lag bei 96 km/h innerhalb des Ortsgebiets von Steyr, so die Polizei am Sonntag.

Umgebauter Pkws
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Wirft man nur einen oberflächlichen Blick auf ihre Fahrzeuge sind diese für den Laien oft kaum zu unterscheiden: gehört der Bolide einem Autoliebhaber oder einem Raser? Die Exekutive trennt aber scharf nach gesetzlichen Kriterien, so Johann Thumfart von der Verkehrsabteilung der Polizei: „Es gibt natürlich einen seriösen Teil der Tuningszene, der die Umbauten in Fachfirmen machen lässt“.

Tunerfans: „Wollen unsere Autos präsentieren“

Die Liebhaber investieren nicht selten einen fünfstelligen Betrag in PS, Spezialfelgen, Flügeltüren und andere Feinheiten. Die Tuningszene bestehe aus Menschen, die sich auf öffentlichen Plätzen treffen, um ihre Boliden zu präsentieren, nicht, um illegale Straßenrennen zu fahren, so einer der Tuningfans.

5.000 Euro Strafe schrecken nicht

Die Strafen für die Raser schrecken laut dem Verkehrspsychologen Peter Jonas vom Institut „Gute Fahrt“ kaum ab. In der Sendung „Oberösterreich heute“ am Samstagabend sagte, dass die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich traditionell etwas geringer seien als im Ausland. „Wer rast oder das Auto nicht legal umbaut muss mit 5.000 Euro Strafe rechnen und eventuell bei Wiederholung auch eine geringe Haft.“

Beschlagnahme des Autos „durchaus sinnvoll“

In Italien und in der Schweiz hingegen droht eine Beschlagnahme des Fahrzeuges. Für Jonas durchaus sinnvoll: „Es ist juristisch angemessen, weil mit der Tat verbunden; und die Beschlagnahme des Tatwerkzeugs – des Autos – tut wahrscheinlich mehr weh als eine Geldstrafe“.