Die kleine Elisabeth, wie sie bei der Arbeiterkammer genannt wird, hat bereits zahlreiche Operationen hinter sich: eine Fehlstellung bei Ober- und Unterschenkeln, die korrigiert werden musste, immer wieder krankheitsbedingte Knochenbrüche, vor allem im Bereich der Wirbelsäule. Von Geburt an ist die Sechsjährige knochenkrank. Ihr wurde die Pflegestufe 2 zugesprochen, das sind monatlich rund 300 Euro.
Pflegestufe 3 erstritten
Weil sie aber durch die vielen Brüche – zuletzt war es ein Fersenbruch – so gut wie nicht allein gelassen werden kann und rund um die Uhr Hilfe braucht, wollten die Eltern eine höhere Pflegestufe. Nämlich Stufe 3 – und sind deshalb zur AK gegangen. Mit Erfolg: die Familie bekommt jetzt um knapp 170 Euro mehr Pflegegeld. Dieser Fall sei kein Einzelfall, heißt es von der AK, die jährlich rund 300.000 Anfragen in Sachen Arbeits- und Sozialrecht sowie Konsumentenschutz bearbeitet.