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Schuld- und Freisprüche in Schlepperprozess

Im Prozess gegen 13 mutmaßliche Schlepper in Linz sind am Dienstag vier weitere rechtskräftige Urteile gesprochen worden: Zwei Männer wurden frei-, zwei andere wegen Schlepperei schuldig gesprochen – einer davon im Rahmen einer kriminellen Vereinigung.

Seit Prozessbeginn am 10. Mai wurden damit acht Personen schuldig und zwei freigesprochen worden. Insgesamt 13 Männer müssen sich vor Gericht verantworten. Sie sollen rund 100 Leute, die aus dem Irak, Syrien oder dem Iran nach Österreich geflüchtet waren, weiter nach Deutschland gebracht haben.

Staatsanwaltschaft spricht von krimineller Vereinigung

Pro Person kassierten sie laut Anklage 300 bis 400 Euro. Die Staatsanwaltschaft, die sich u.a. auf Telefonüberwachungsprotokolle und Peilsenderdaten stützt, spricht von einer kriminellen Vereinigung. Die beiden am Dienstag zu Haftstrafen Verurteilten fassten ein Jahr und zehn Monate unbedingt bzw. ein Jahr auf Bewährung aus.

Ermittler wurden im April 2019 aufmerksam

Die Ermittler wurden aufgrund anonymer Hinweise – der erste im April 2019 – auf die Schleppungen aufmerksam. Es kristallisierten sich drei Gruppen heraus, die Flüchtlinge transportierten. Mit Peilsendern wurden Bewegungsprofile erstellt, die sehr typisch waren, so die Staatsanwaltschaft: Die Fahrzeuge fuhren ins Grenzgebiet und sofort wieder zurück, oft fuhr vor dem eigentlichen Schlepperwagen noch ein weiteres Auto, um Kontrollen auszukundschaften.

Komplizierte Ermittlungen

Die Ermittlungen gestalteten sich kompliziert, denn u.a. wurden die Fahrzeuge immer wieder umgemeldet und verkauft. Als die Verdächtigen merkten, dass sie aufgeflogen sein dürften, beendeten sie ihre Social-Media-Aktivitäten und löschten ihre Chats. In einigen Fällen geht es u.a. auch um die Ausstellung falscher griechischer Pässe sowie um Vergehen gegen des Waffengesetz.