Staatsgrenze am Inn
Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger
Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger
Chronik

Bilanz: Eine Woche kleiner Grenzverkehr

Seit gut einer Woche ist der sogenannte kleine Grenzverkehr zwischen Oberösterreich und Bayern wieder möglich, zum Beispiel zwischen den Städten Braunau und Simbach. Auch wenn einige Auflagen zu beachten sind, ist man beidseits des Inn froh, dass gegenseitige Besuche wieder möglich sind und die ungewohnte Trennung zu Ende ist.

Für einen kurzen Ausflug auf die andere Seite der Grenze fahren und dort bummeln, einkaufen, Familie oder Freunde treffen. Das ist für höchsten 24 Stunden auch ohne nachfolgende Quarantäne möglich. Zwischen Braunau und Simbach werde diese seit gut einer Woche gültige Lockerung sehr rege angenommen, sagt Georg Bachleitner vom Stadtmarketing Braunau-Simbach.

„Das merkt man natürlich am Verkehr, an den Autos an den Kennzeichen, die in Braunau am Stadtplatz zu sehen sind, dass viele auch die Gelegenheit nutzen die Grenze wieder zu überschreiten. Auf das haben ja alle gewartet, also das ist ja für alle rundherum erfreulich, dass es zumindest diesen Schritt wieder gibt“, so Bachleitner.

Strengere Regeln auf bayrischer Seite

Derzeit ist es so, dass auf bayrischer Seite noch strengere Regeln gelten, als im Innviertel und Geschäfte in Simbach zum Beispiel noch nicht regulär geöffnet haben dürfen. Trotzdem ist auch hier die Erleichterung über die Lockerung groß, wie Maria Beer von der Werbegemeinschaft Simbach sagt.

„Ich glaube, dass für jede Seite etwas gefehlt hat. Wir sind ja gerade bei Simbach und bei Braunau, wir sind ja eigentlich wie eine Stadt. Wir sind ja nur durch einen Fluss getrennt, und wir gehören einfach zusammen“, so Beer.

Große Erleichterung

Dass die CoV-bedingte Trennung nun wieder der Vergangenheit angehört, wirke sich auf vielen Ebenen aus, weiß der Braunauer Bürgermeister Johannes Waidbacher (ÖVP). „Es geht ja nicht nur um das gesellschaftliche und wirtschaftliche und politische Leben, sondern es geht ja auch darum, dass viele Familie und Freunde drüben haben, beziehungsweise herüben“, so Waidbacher.

Registrierungspflicht

Allerdings darf beim Grenzübertritt die Registrierungspflicht nicht vergessen werden. Das Ausfüllen eines entsprechenden Formulars ist zwingend notwendig, genauso wie der inzwischen vielerorts vorgeschriebene Nachweis, dass man geimpft, getestet oder genesen ist.