Der Angeklagte aus dem Mühlviertel erkrankte im November an Covid-19 und wurde unter Quarantäne gestellt. Laut seiner – damals mit ihm noch im selben Haushalt lebenden – Ex-Frau verzichtete er zu Hause konsequent auf einen Mund-Nasenschutz, hustete immer wieder in ihre Richtung und benutzte sogar ihr Handtuch.
Im Streit drückte er die 70-Jährige zudem einmal gegen den Türstock. Die Frau flüchtete in Panik zu ihrer Tochter, die sie zur Ärztin brachte. Diese stellte eine Zerrung am Nacken und eine Coronavirus-Infektion bei der Frau fest.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die beiden Ex-Eheleute schilderten die Vorfälle komplett unterschiedlich. Er behauptete, sie habe ihn nach dem positiven Test gar nicht mehr ins Haus lassen wollen. Die Frau berichtete hingegen, dass er sich zuerst trotz Symptomen geweigert habe, überhaupt einen Test zu machen und erst zum Arzt gegangen sei, nachdem sie die Behörde informiert habe. Die Tochter stützte die Aussagen der Frau, der Sohn jene des Vaters.
Insgesamt schenkte das Gericht der Frau aber doch mehr Glauben. Bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten blieb die Strafe – auch wegen der Unbescholtenheit des Angeklagten – aber im unteren Bereich. Zudem muss der Mann seiner Ex-Frau 1.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen.