Autofahrer fährt durch Baumallee
pixabay/Skitterphoto
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Coronavirus

Was beim Ausflug am Muttertag erlaubt ist

Auch am zweiten Muttertag in der CoV-Pandemie gelten strenge Regeln. Besonders der Autofahrerclub ARBÖ verzeichnete viele Anfragen, was am Muttertag erlaubt ist, und was nicht – besonders weil auch viele schon geimpft sind.

Auch am Muttertag gelten immer noch die Ausgangssperren – von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Das betrifft grundsätzlich auch das Autofahren. Außer man hat einen triftigen Grund. Und der Muttertag ist laut ARBÖ-Experten ein solcher triftiger Grund: das heißt, wer wegen des Muttertagsausflugs um 20.00 Uhr noch nicht zuhause ist, wird nicht gestraft. Die Mamas dürfen auch im Auto mitfahren – Voraussetzung ist eine FFP2-Maske, sollte die Mutter nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen. Und: es dürfen zwei Personen pro Sitzreihe sitzen.

Ausflüge in andere Bundesländer erlaubt

Erlaubt sind heuer natürlich auch Ausflüge in andere Bundesländer. Allerdings gilt in Teilen Salzburgs, Tirols und Vorarlbergs eine Ausreisekontrolle – daran ändert auch der Muttertag nichts. Die Coronavirus-Ausgangsregeln gelten österreichweit noch bis 18. Mai – sofern die Bundesregierung sie nicht wieder verlängert. Und: Geimpfte werden bei all den Regeln und Vorschriften gleich behandelt, wie nicht Geimpfte.