Die Staatsanwaltschaft ging von einem möglichen Verkaufserlös von 150.000 Euro aus. Nur ein kleiner Teil war allerdings tatsächlich verkauft worden.
Cannabisanbau als Forschungsprojekt bezeichnet
Die beiden Angeklagten traten als Vertreter eines Vereins auf, der sich mit der Wirkung von Pflanzen beschäftigte – der Cannabisanbau war als Forschungsprojekt bezeichnet worden. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt.