Erster Schultag
Pixabay/elkimellito
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Politik

Kinderbetreuungsbonus: LRH sieht Mängel

Kinder in den Kindergarten schicken oder zuhause lassen und dafür – vereinfacht ausgedrückt – Geld vom Land bekommen. Über den sogenannten Kinderbetreuungsbonus ist wieder einmal eine Debatte entbrannt, angestoßen diesmal vom Landesrechnungshof, der immer noch Mängel sieht.

Der Kinderbetreuungsbonus wird für Kinder ab dem dritten Lebensjahr gewährt. Und zwar dann, wenn der beitragsfreie Kindergarten (bis 13.00 Uhr) bis zum verpflichtenden letzten Kindergartenjahr nicht besucht wird. Laut Land ist er einkommensunabhängig und beträgt 900 Euro pro Jahr.

Für den Landesrechnungshof gibt es nach wie vor Zielkonflikte. Einerseits forciere man den Ausbau der Kindergärten im Land, andererseits fördere man die Nicht-Inanspruchnahme dieses Bildungsangebots.

Rabl: Halten an Familienförderung fest

Die Familienagenden fallen in das Ressort von Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner von der FPÖ. „Wir halten vorbehaltlos an dieser wichtigen Familienförderung fest. Sie ist ein wertvoller Beitrag, um Eltern die Kinderbetreuung spürbar zu erleichtern“, sagt FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr.

Kritik von der SPÖ

Anders die SPÖ, die von einer „Herdprämie“ spricht und es als absurd bezeichnet, dass Haimbuchner nach wie vor Steuermillionen dafür auszahle, dass Kinder nicht in die Kindergärten gehen. Familiensprecherin Petra Müllner kritisiert, dass während des Lockdowns Familien sogar Gebühren weiter zahlen mussten, obwohl die Einrichtungen geschlossen hatten.