Angeklagte vor Gericht
APA/HELMUT FOHRINGER
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Gericht

Pater in Steyr vor Gericht: Acht Monate bedingt

Der frühere Kustos des Stifts Kremsmünster ist am Donnerstag in Steyr wegen schweren Diebstahls von Kunstgegenständen im Wert von 35.000 Euro zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ein wegen Hehlerei mitangeklagter Antiquitätenhändler kam mit einer Diversion davon.

Der Verteidiger des Paters sprach lediglich von Sachentziehung ohne eine Bereicherung und hatte auf einen Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Konkret wurde dem 55-jährigen Hauptangeklagten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, vor drei Jahren ein Gemälde im Wert von 15.000 Euro, ein Muschelrelief im Wert von 10.000 Euro, zahlreiche Kupferstiche mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro sowie Bilder, Bücher und Kerzenständer von rund 5.000 Euro aus dem Stift entwendet zu haben. Der befreundete Antiquitätenhändler nahm ihm die Kunstschätze ab, weiters soll er dem Geistlichen beim Verheimlichen unterstützt zu haben. Laut Strafantrag hatte der Pater vor einer freiwilligen Nachschau der Polizei in einer vom Händler angemieteten Garage in Hörsching (Bezirk Linz-Land) diesen ersucht, Kunstgegenstände zu verstecken.

Händler: „Eine blöde Aktion“

„Eine blöde Aktion“, wie der 31-Jährige vor Gericht zugab. Allerdings verwehrte er sich gegen den Vorwurf der Hehlerei. Er habe dem Pater nur einen Freundschaftsdienst erwiesen. Sein Verteidiger schlug daher eine Diversion in Form einer Geldbuße vor. Der Richter bot ihm 480 Tagessätze zu je 40 Euro (19.200 Euro) an, die der Mann annahm.

Der Hauptangeklagte wiederum leugnete nicht, insgesamt 70 Kunstgegenstände im November 2018 aus seinem Büro im Stift in die Garage verbracht zu heben. Er sei aufgrund jahrelanger Spannungen mit dem Abt in eine „Erschöpfungsdepression“ gefallen. Als er dann im Herbst 2018 seiner Funktion als Kustos enthoben wurde, habe er umgehend das Büro räumen müssen. Da er sich „emotional“ noch nicht von einigen Kunstgegenständen verabschieden konnte, bat er den Antiquitätenhändler um Hilfe. Man transportierte die Gegenstände in besagte Garage. Mit welchem Ziel, wollte der Richter wissen. „Damit ich sie später, wenn ich im Stift wieder ein Büro habe, sie zurückholen kann“, so der Benediktinerpater.

Verteidiger: „Kein eiskalter Kunstdieb“

Als sein Nachfolger die fehlenden Wertgegenstände bemerkte, hatte er 2020 Anzeige gegen unbekannt erstattet. Der angeklagte Pater wurde dann im Mai des Vorjahres von der Polizei befragt und gab sofort über alles Auskunft. Er stimmte einer freiwilligen Nachschau in der Garage zu. „Dann habe ich etwas Dummes getan“, gestand er. Er bat den Händler, jene Kunstschätze, an denen er besonders hängt, zuvor noch zu verstecken. Mein Mandant ist „kein eiskalter Kunstdieb, der wertvolle Gegenstände zur Bereicherung zur Seite geschafft hat“, unterstrich der Verteidiger. Der nach wie vor gesundheitlich Angeschlagene habe sich in einem Ausnahmezustand befunden. Niemals habe er die Gegenstände verkaufen und sich persönlich bereichern wollen.

Ganz so harmlos wertete der Richter den Fall nicht. Schließlich habe der Angeklagte vergangenes Jahr nach seiner Aussage bei der Polizei noch Kunstobjekte vor den Beamten in Sicherheit gebracht. Daher wurde er im Sinne der Anklage wegen schweren Diebstahls zu acht Monaten, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Der Geistliche sowie die Staatsanwaltschaft nahmen sich Bedenkzeit.