Gericht Wels von außen
laumat.at/Matthias Lauber
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Chronik

Missbrauchsprozess nach 26 Jahren

26 Jahre nach der Tat könnte in Wels jetzt ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs beginnen. „Könnte“ deshalb, weil bis jetzt unklar ist, ob der Angeklagte, der sich nach der Tat in die Türkei abgesetzt hatte und dort lange Zeit untergetaucht war, auch erscheint.

Die Anklage lautet auf „Unzucht mit Unmündigen“, und der Fall liegt 26 Jahre zurück. Das Opfer ist inzwischen längst erwachsen – doch der mutmaßliche Täter ist noch immer ungestraft in Freiheit.

Mann setzte sich in die Türkei ab und tauchte unter

Im August 1994 soll der Mann in Wels das zu diesem Zeitpunkt unmündige Mädchen mehrmals im Genitalbereich betastet, sprich sexuell missbraucht haben. Danach setzte er sich in seine Heimat Türkei ab – mit unbekannter Aufenthalts-Adresse – wodurch er für das Gericht nicht greifbar war. 2017 hatte man dann eine Adresse, doch der Angeklagte erschien nicht vor Gericht, daher konnte neuerlich kein Prozess stattfinden.

Endlich Zustelladresse für Ladung bekannt

Jetzt gebe es wieder eine Zustelladresse für die Vorladung heißt es vom Landesgericht in Wels. Aber ob der inzwischen 55-Jährige die Vorladung erhalten hat und trotz der Reiseschwierigkeiten wegen der Pandemie kommt, wisse man erst, wenn der Mann tatsächlich zum Prozessbeginn am Mittwoch am Landesgericht Wels erscheine. Oder eben auch nicht.

„Verschwinden“ von Angeklagten gar nicht so selten

Dass sich mutmaßliche Täter ins Ausland absetzen und für die Justiz nicht mehr greifbar sind, sei übrigens gar nicht so selten, heißt es aus dem LG Wels. Die Zahlen derartiger Fälle würden seit Jahren steigen.

Verjährung gilt in diesem Fall nicht

Sollte der Täter in diesem Fall übrigens auf Verjährung gesetzt haben, so wird ihm diese Rechnung nicht aufgehen: Durch den Abbruch der Verhandlung wegen des unbekannten Aufenthaltsortes ist die Tat nicht verjährt, sondern nur „gehemmt“, wie es in der Juristensprache heißt. Der Mann kann also nach wie vor verurteilt werden,