Gerichtssaal in Ried im Innkreis, Angeklagter sitzt vor Gericht
APA/FELIX BREIT
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Chronik

15 Jahre für Mordversuch an Familie

15 Jahre unbedingte Haft – so lautet das Urteil für den 22-jährigen Mann, der in Ried im Innkreis wegen des Mordversuchs an seiner Ex-Freundin und den zwei Kindern vor Gericht stand. Die Geschworenen waren sich nach intensiven Beratungen einig.

Das Urteil für 22-Jährigen sei nicht rechtskräftig: Die Staatsanwältin meldete sofort Berufung an, der Angeklagte nahm sich Bedenkzeit, so das Gericht am Nachmittag. Wegen der Unbescholtenheit des Angeklagten und der Tatsache, dass es bei dem Mordversuch geblieben ist, fasste der Angeklagte „nur“ 15 Jahre Haft aus, gedroht hätte ihm lebenslang.

Einstimmiger Spruch der Geschworenen

Die Beratung der Geschworenen dauerte lange, sie hatten sich bereits am Vormittag zur Beratung zurückgezogen. Sie mussten entscheiden, ob die Taten als schwere Körperverletzungen oder Mordversuche einzustufen seien, und, ob der Mann freiwillig vom Versuch zurückgetreten war. Schließlich sprachen die Geschworenen den Mann wegen des versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung einstimmig schuldig.

Gerichtssaal in Ried im Innkreis, Angeklagter sitzt vor Gericht
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Der Mann soll zuerst die Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Danach habe er laut Anklage die gemeinsame zehn Monate alte Tochter und seinen fünfjährigen Stiefsohn in eine mit Wasser gefüllte Badewanne gesetzt und einen angesteckten Toaster hineingeworfen. Als der Schutzschalter fiel, soll er zwei Camping-Gaskartuschen geöffnet haben. Weil das Baby so laut schrie, wurde aber die Mutter wieder wach und verhinderte Schlimmeres. Beim Prozessauftakt am Dienstag hatte sich der Mann nicht schuldig bekannt, er habe seine Ex nur erschrecken wollen.

Angeklagter: Wollte Frau nur Erschrecken

Vor Gericht fragte dann eine Geschworene den Angeklagten, warum er vor der Tat vier Bier getrunken habe. Antwort: „Weil ich es für nötig empfunden habe.“ Auch habe er Tabletten genommen, um die Wirkung zu verstärken. Auf die Frage, warum er das Gas aufgedreht habe, meinte der Mann: „Damit sie Angst hat. Des war eigentlich a blöde Racheg’schicht.“ Auch die Aktion mit dem Toaster und der Badewanne sei nur „zum Erschrecken“ und „zur Rache“ gedacht gewesen. Als er seine Ex gewürgt habe, habe er eigentlich nicht damit gerechnet, dass sie bewusstlos werden würde, so der Mann.

Staatsanwältin: Angeklagter ist kein „armes Würscht’l“

Die Staatsanwältin sprach im Schussplädoyer vom „Werfen von Blend- und Nebelgranaten des Angeklagten, um die Geschworenen zu verwirren. Meine Aufgabe wird es sein, den Nebel zu lichten“. Der Angeklagte sei sicher nicht das „arme Würscht’l“ als das ihn die Verteidigung hinstelle. Vielmehr handle es sich um eine narzisstische Persönlichkeit ohne Sensorium für eigene und fremde Emotionen. Seine Eifersucht sei auf mangelnden Selbstwert zurückzuführen, er habe sich nur Sorgen gemacht, wie es nach außen aussehe, wenn er nach einer Trennung wieder bei seinen Eltern einziehe. Die Staatsanwältin betonte, dass die Frau seit den Vorfällen an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide, die Kinder „noch nicht“, mit Betonung auf „noch“. Das könne noch kommen, „wenn die Kinder einmal verstehen, dass ihr Vater sie umbringen wollte. Was das für die Kinder bedeutet, möchte ich mir nicht ansatzweise vorstellen.“

Verteidiger: Für mich sitzt da ein Bub

„Für mich sitzt da ein Bub“, sagte hingegen der Verteidiger. Sein Mandant sei „kein Genie“, er sei „ein bisserl deppert“ und könne sich nicht ausdrücken. „Der unterschreibt er mir auch den Tod vom Kennedy, wenn ich ihn darum bitte.“ Er sei nach der Tat ohne Anwalt einvernommen worden und das habe er „intellektuell nicht gepackt“. Die Anklage fuße auf seinen damaligen Angaben. Der Angeklagte habe „niemals töten wollen“. Er sei sich sicher gewesen, „dass das mit dem Stromschlag nicht funktioniert“, sieht der Verteidiger keinen Vorsatz und einen untauglichen Versuch. Die Geschworenen fragte er dann noch: „Glauben Sie wirklich, dass Sie den Kindern einen gefallen tun, wenn Sie ihn als Mörder schuldig sprechen?“ Der 22-Jährige selbst beteuerte dann in seinem Schlusswort, dass es ihm „unendlich leid“ tue und er nicht habe töten wollen.