Gegen 21.30 Uhr hatte die Polizei in Sankt Martin im Mühlkreis einen Hinweis bekommen, dass in einer Garage in Sankt Peter am Wimberg eine Feier im Gange sei. Als die Beamten zur angegebenen Adresse kamen, trafen sie 14 Personen an, die an einer Geburtstagsfeier teilnahmen.
Überstandene Erkrankung als Rechtfertigung
Die Gäste trugen weder Mund-Nasen-Schutz noch wurden Abstände eingehalten, so das Polizeiprotokoll am Sonntag. Einige gaben als Rechtfertigung für die Teilnahme an, dass sie bereits eine Covid-19-Erkrankung hinter sich bzw. einen negativen Antigentest hätten.
Elf Personen feierten in Wohnung
Kurze Zeit später wurde die Exekutive aus dem gleichen Grund nach Niederwaldkirchen gerufen. Dort wurde in einer Wohnung eines Mehrparteienhauses gefeiert. Auch diese elf Personen hatten die geltenden Coronavirus-Maßnahmen nicht eingehalten. Und auch dort wurden den Beamten negative Antigentest-Ergebnisse als Rechtfertigung für die Teilnahme angegeben. Die Polizei löste die Partys auf. Die Teilenehmer in beiden Fällen wurden angezeigt.