Es sind einige Punkte, die Peugeot Austria nun zu beachten hat. So dürfen zum Beispiel im Neuwagenvertrieb Prämienzahlungen an den Händler nicht mehr mit Kundenzufriedenheitsumfragen gekoppelt werden. Auch dürfe die Spanne der Händler nicht mehr reduziert werden, wenn sie die – wie es vom Bundesgremium des Fahrzeughandels heißt – von Peugeot „bewusst überhöhten Verkaufsziele" nicht erreichen.
Peugeot will Urteil „analysieren“ und Lösungen finden
Im Werkstättenbetrieb wiederum seien das übermäßig aufwendige Kontrollsystem ebenso wie nicht kostendeckende Stundensätze, abzustellen. So seien Garantie- und Gewährleistungsarbeiten für die Händler unrentabel geworden. Die Österreich-Tochter von Peugeot hat angekündigt das Urteil zu analysieren und innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist von drei Monaten Lösungen zu finden.
Branchenvertreter: Schritt zu mehr Fairness
Die Vertreter des Autohandels in der Wirtschaftskammer sehen in der Gerichtsentscheidung einen Durchbruch in ihren Bestrebungen, mehr Fairness zwischen Herstellern und Händlern herzustellen – und auch einen wesentlichen Schritt zur Rückgewinnung kaufmännischer Freiheit. Aus Sicht der Wirtschaftskammer sind zudem andere Automarken aus Gründen der Rechtssicherheit ebenfalls gut beraten, die OGH-Entscheidung zu berücksichtigen.