Einfahrt MAN Werk Steyr
Thomas Riha
Thomas Riha
Wirtschaft

Betriebsrat: „So einfach wird das für MAN nicht“

„So einfach, wie sich MAN das vorstellt, wird es sicher nicht“, so MAN-Steyr Betriebsratschef Erich Schwarz zu jüngsten Medienberichten, in denen mit der Schließung des Werkes gedroht wird, falls er sich weiter gegen die Verkaufspläne an den Manager Siegfried Wolf stelle.

Die Töne rund um MAN Steyr werden rauer: So zitiert die Austria Presse Agentur (APA) am Dienstag eine nicht näher genannte Quelle aus dem nahen Umfeld des Lkw-Konzerns mit der Aussage, dass es für den Standort Steyr keine Zukunft gebe, wenn sich der Betriebsrat weiter gegen die Zentrale, die nur an Wolf verkaufen wolle, stelle. Betriebsratschef Erich Schwarz sagt, er habe sich nie gegen die Pläne Wolfs ausgesprochen, sondern nur zu bedenken gegeben, dass es wegen Wolfs russischen Verbindungen zu politischen Problemen wegen der US-Sanktionen kommen könne.

„Bei Ablehnung von Wolf zweites Angebot ansehen“

Er sieht in der zitierten Aussage eine weitere Drohung, mit der vor der Betriebsversammlung am kommenden Freitag Druck auf die Belegschaft ausgeübt werden soll. Bei der Versammlung sollen MAN-Vorstand, Betriebsrat, Gewerkschaft und Siegfried Wolf zu Wort kommen. Wolf soll dabei seine Pläne für die Belegschaft erläutern. In den Tagen darauf soll es eine geheime Abstimmung darüber geben. Er könne natürlich nicht wissen, wie die Belegschaft abstimmen werde, so Schwarz am Dienstag. Sollte sie sich aber gegen Wolf aussprechen, dann erwarte sich die Belegschaftsvertretung vom MAN-Vorstand, dass er sich endlich auch das zweite Angebot einer österreichischen Investorengruppe rund um den oberösterreichischen Industriellen Walter Egger, dem Besitzer des Kunststoffrohrunternehmens Ke-Kelit, ansehe.

„Begründung für Schließung nötig“

Alles andere wäre grob fahrlässig, so Schwarz. Die angedrohte Schließung sei jedenfalls nicht so einfach, wie sich die Konzernmutter in München das vorstelle. Denn einen Betrieb zu schließen, der Gewinne mache und für den es eine Bestandsgarantie bis 2030 gebe, müsse erst einmal begründet werden. Nötigenfalls auch vor Gericht, so Schwarz.