Landesgericht Linz
Pressefoto Scharinger © Scharinger
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Chronik

Zwei Monate Haft für Pornobilder

Am Landesgericht Linz ist am Montag der Fall eines ehemaligen Paares verhandelt worden, bei dem die Frau ihrem Ex-Lebensgefährten vorwarf, ohne ihr Wissen, Bilder und Videos von sexuellen Handlungen auf einer Pornoseite veröffentlicht zu haben. Der Mann wurde zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die 24-Jährige und der 39-jährige Mühlviertler waren mehrere Jahre lang ein Paar. 2020 kam es zur Trennung und spätestens ab da gingen die Versionen der Betroffenen auseinander. Die Frau warf ihrem Ex-Partner vor, zwischen 2018 und 2020 immer wieder Bilder und Videos von ihr bei sexuellen Handlungen auf einer Pornoseite im Internet veröffentlicht zu haben. Sie habe davon nichts gewusst und sei erst nach der Trennung von Freunden darauf aufmerksam gemacht worden.

Angeklagter wies Vorwürfe zurück

Die Anklage gegen den 39-Jährigen lautete deshalb im Juristendeutsch „fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“. Das ist ein Unterparagraph des Stalking-Gesetzes und wird mit einer Höchststrafe von 720 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug bedroht. Der Angeklagte wies die Vorwürfe im Vorfeld zurück. Die Filme und Bilder seien während der Beziehung einvernehmlich entstanden und auch hochgeladen worden.

Angeklagter zeigte sich reumütig

Vor Gericht zeigte sich der Mühlviertler jedoch geständig und reumütig. Er wurde zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.