Oberlandesgericht Linz OLG
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Chronik

Spätes Urteil nach Suizid eines Feuerwehrmannes

Der Suizid eines damals 30-jährigen Innviertlers im April 2018 hatte nach mehreren Anläufen nun vor Gericht schwere Folgen für die Ex-Freundin des Mannes. Die angeklagte Frau, damals 29 Jahre alt, muss wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und schwerer Erpressung hinter Gitter. Sie soll den Mann in den Tod getrieben haben.

Der Innviertler hatte sich 2015 in die um ein Jahr jüngere, arbeitslose Frau verliebt. Sie beteuerte, ihn auch zu lieben, erzählte ihm aber von finanziellen Problemen. Er glaubte ihr zunächst und wollte helfen, gab ihr immer wieder Geld. Zwei Jahre lang soll ihn die Frau ausgenommen haben.

Verliebter nahm Geld aus Feuerwehrkasse

Der Verliebte verbrauchte sein gesamtes Erspartes, lieh sich Geld von Angehörigen und Freunden und nahm sogar Kredite auf. Erst, als er kein Geld mehr auftreiben konnte, griff er auch in die Kasse der Feuerwehr, bei der er Mitglied war. Er entnahm eine hohe Geldsumme, wollte sie aber so schnell wie möglich zurückzahlen.

Diebstahl als Druckmittel eingesetzt – Mann beging Suizid

Doch er bekam auch dieses Geld von der Frau nicht zurück. Ja, mehr noch: Sie soll ihn sogar damit erpresst haben, alles über den Diebstahl ihrem Anwalt zu erzählen, sollte er sie nicht weiterhin finanziell unterstützen. Der junge Feuerwehrmann sah schließlich keinen Ausweg mehr und nahm sich das Leben.

Lange Geschichte von Verurteilung und Berufung

Die Angehörigen erstatteten Anzeige, die Polizei ermittelte, es gab eine Hausdurchsuchung und die Frau wurde wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs im September desselben Jahres, also 2018, schuldig gesprochen. Sie erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe und sollte zehn Monate hinter Gitter. Doch die Beschuldigte, die keinerlei Reue gezeigt haben soll, meldete Nichtigkeit an.

Strafe wurde letztlich – rechtskräftig – erhöht

Dem gab der OGH statt, weil es in der Urteilsausfertigung Fehler gegeben hatte. Das Ersturteil wurde aufgehoben, es gab eine neue Verhandlung und dabei wurde das Strafmaß letztlich erhöht – nämlich auf zwölf Monate unbedingte Haft. Auch dagegen berief die Frau beim Oberlandesgericht und beim Obersten Gerichtshof – ist jetzt aber endgültig abgeblitzt: Das Oberlandesgericht Linz hat das Urteil von 36 Monaten Haft, davon zwölf unbedingt, bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Frau, derzeit schwanger zu ihrem zweiten Kind, muss nun für ein Jahr hinter Gitter.