Landesgericht Linz
Pressefoto Scharinger © Scharinger
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Gericht

Mutmaßlicher Mordversuch: Prozess vertagt

Ein Prozess um einen mutmaßlichen Mordversuch ist Freitagabend im Landesgericht Linz vertagt worden. Angeklagt ist ein 25-jähriger Iraker, der einen 22-Jährigen vor einem Lokal in Linz mit einem Schnitt im Kopfbereich schwer verletzt haben soll.

In der Nacht auf den 23. August des vergangenen Jahres war es in einem Lokal an der Linzer Landstraße zu einem Tumult gekommen: Das spätere Opfer glaubte dort einen angeblichen Beteiligten einer früheren Messerstecherei erkannt zu haben und stellte ihn zur Rede. Die Türsteher verwiesen beide des Lokals.

Auf der Straße kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe um den angeblich Beteiligten an der Messerstecherei und den Begleitern des späteren Opfers. Dann soll plötzlich auf der anderen Straßenseite der Iraker aufgetaucht sein, „Was ist los“ gerufen und auf den 22-Jährigen zugekommen sein. Er habe ihn von hinten mit einem Messer attackiert. Das Opfer erlitt eine rund 23 Zentimeter lange tiefe Schnittverletzung vom Kopf bis zum Hals mit Durchtrennung des rechten Kopfnickmuskels, weiters leichtere Verletzungen an einer Hand.

Verletzung laut Sachverständigem nicht lebensgefährlich

Der 22-Jährige blutete danach stark. Ein Augenzeuge gab bei der Polizei an, er sei „wie ein Schwein geschlachtet“ worden. Der Sachverständige beurteilte die Verletzung am Kopf als nicht lebensgefährlich. Aber es ging um Millimeter, dass nicht die Halsschlagader getroffen wurde, was lebensbedrohlich gewesen wäre. Auch ein Freund des Opfers erlitt eine leichte Verletzung an einer Hand. Der vom Angeklagten angeführte Erinnerungsverlust sei aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar.

Der mutmaßliche Angreifer wurde kurz nach der Attacke in einem Lokal festgenommen. Er hatte Blut an seinem T-Shirt. Er zeigte sich im Prozess nicht geständig und sagte, er könne sich nicht erinnern, weil er durch Wodka und Drogen – zwei Joints und Kokain – beeinträchtigt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hält das aber für eine Schutzbehauptung, denn ein Alkotest ergab nur 1,2 Promille. Der Mann hatte schon früher im Zusammenhang mit Gewaltdelikten mit der Justiz zu tun. Er befindet sich seit 2015 in Österreich, aktuell ist er Asylwerber. Zeugen aus dem Kollegenkreis des Opfers belasteten den 25-Jährigen schwer.

Für Anwalt zu wenig Beweise

Sein Verteidiger bemängelt, dass das Blut auf dem T-Shirt nicht untersucht worden sei, ob es vom Opfer stamme. Der Angeklagte sei nämlich auch selbst verletzt worden. Im Anhalteprotokoll der Polizei steht jedoch, dass keine Verletzungen an ihm festgestellt worden seien, zudem nur eine leichte Beeinträchtigung durch Alkohol und Suchtmittel. Die Polizei habe insgesamt drei Messer sichergestellt, jedoch keines bei seinem Mandanten. Tage nach dem Vorfall wurde in dem Lokal, wo der Angeklagte festgenommen wurde, ein weiteres in einem Spülkasten der Toilette verstecktes Messer gefunden. An allen seien keine DNA-Spuren untersucht worden. Der 25-Jährige habe kein Motiv. Der Angeklagte sei nur einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen.

Das Gericht gab den Anträgen des Verteidigers statt: Untersuchung der Kleidung des Angeklagten auf Blutspuren, weiters DNA-Spuren und Fingerabdrücke auf den Messern. Einzelbildauswertung von Amateurvideos von dem Vorfall. Befragung der Amtsärztin zu ihrer Beurteilung des Zustandes des Angeklagten sowie seines Drogentests kurz nach seiner Festnahme.

Prozessfortsetzung im Mai

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Befragung einer Polizistin, die ermittelt hatte, wurde ebenso zugestimmt. Denn ein Freund des Angeklagten, dem dieser die Tat gestanden haben soll, widerrief im Prozess diese Aussage vor der Polizei. Die Verhandlung wurde auf 20. Mai, 9.00 Uhr vertagt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Angeklagten zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang.