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Chronik

Tierquälerin im dritten Anlauf verurteilt

Im dritten Anlauf konnte am Mittwoch am Landesgericht Ried der Prozess gegen eine Tierquälerin stattfinden. Die Frau, die in ihrer Wohnung in Braunau 14 Hunde völlig verwahrlosen lassen haben soll, wurde – nicht rechtskräftig – zu drei Monaten auf Bewährung und Kostenersatz für das Verfahren verurteilt.

Bereits zweimal war der Prozess angesetzt gewesen, zweimal war die Angeklagte nicht erschienen. Am Mittwoch kam sie zum dritten Termin, wenn auch laut Prozessbeobachtern über eine Stunde zu spät. Der 35-Jährigen wird Tierquälerei durch sogenanntes „Animal Hoarding“ vorgeworfen, also die Ansammlung von Haustieren, obwohl man nicht in der Lage ist, sich um sie zu kümmern.

14 Hunde in Wohnung – zwei verendeten

Die Angeklagte zeigte sich weitgehend geständig zu den Vorwürfen, dass sie in ihrer Wohnung 14 Hunde unter schlimmsten Bedingungen gehalten haben soll. In der Wohnung soll überall Kot und Urin der Tiere herumgelegen sein, zwei Hunde sind angesichts der schlechten Haltung verendet.

Bewährungsstrafe und Kostenersatz

Am Landesgericht Ried wurde die Frau jetzt zu einer auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von drei Monaten plus Bewährungsauflagen verurteilt. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen und auch der Pfotenhilfe Lochen, die die überlebenden Hunde gesundgepflegt hat, teilweisen Kostenersatz leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tierschützer fordern härtere Strafen

Die Geschäftsführerin der Pfortenhilfe Johanna Stadler bezeichnete das Urteil als „zu milde“: „Die Behörden müssen Tierquälerei endlich ernster nehmen und vom Justizministerium fordern wir eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf zumindest drei Jahre." Wichtig sei jedoch, dass jetzt der Weg für ein Tierhaltungsverbot gegen die 35-Jährige geebnet sei, so die Tierschützerin.