Chronik

Zwei Jahre Haft für mutmaßliche Heiratsschwindlerin

Weil sie ihrem Ex-Freund in einer rund einjährigen Beziehung gut 232.000 Euro aus der Tasche gezogen hat, ist eine 53-Jährige am Dienstag in Linz zu zwei Jahren unbedingt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden.

Die Strafe ist eine Zusatzstrafe zu einer Verurteilung nach ähnlichen Taten – zuvor hatte sie einem Mann knapp 50.000 Euro mit derselben Masche abgenommen und dafür im Vorjahr eineinhalb Jahre teilbedingt bekommen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Größere Geldbeträge aus der Tasche gezogen

Die heute 53-Jährige hatte ihrem Freund weisgemacht, sie sei deutlich jünger, als in ihrem Pass steht. Wie er sagte, habe sie das mit ihrer Flucht aus Vietnam erklärt. Die gebürtige Vietnamesin, die mittlerweile Österreicherin ist, hatte dem Unternehmer immer wieder größere Geldbeträge aus der Tasche gezogen. Die Begründungen reichten von Schulden über Stromrechnungen, diverse Notlagen bis hin zu Geld für Reparaturen am Haus ihrer Mutter in Vietnam, eine Operation der Mutter in China und schließlich später für das Begräbnis der Mutter in Vietnam, von dem sie ihrem Freund sogar Bilder gezeigt haben soll. Die Mutter lebt übrigens noch und wohnt in Linz. Insgesamt läpperten sich die Geldbeträge auf 232.000 Euro. Zum Schluss der Beziehung soll die Frau dem Mann mit einem Mutter-Kind-Pass und einem Ultraschallbild vorgegaukelt haben, sie sei schwanger, und 25.000 Euro verlangt haben, um nicht abzutreiben, so die Anklage.

Angeklagte weitgehend geständig

Vor Gericht gab sich die ehemalige Prostituierte weitgehend geständig. Die Frau behauptete allerdings, sie sei von ihrem ehemaligen tschechischen Zuhälter erpresst worden. Dieser habe seit ihrem Ausstieg aus dem Milieu 2016 immer wieder Geld von ihr verlangt. Sie habe Angst gehabt, dass er ihrem Sohn etwas antun werde. Sie selbst sei nach ihrem Ausstieg von einer Gruppe von Männern rund um den Zuhälter vergewaltigt worden und habe gesehen, wie ein anderes Mädchen ermordet worden sei, behauptete sie. Sie habe ihrem Freund das nicht erzählt, weil sie befürchtet habe, dieser würde die Polizei einschalten.

Besagter Zuhälter habe ihr auch das Ultraschallbild und den Mutter-Kind-Pass für die vorgegaukelte Schwangerschaft besorgt, sagte die Frau. Der Richter wunderte sich, woher ein tschechischer Gauner einen österreichischen Mutter-Kind-Pass habe, und meinte auch: „Das ist der erste Erpresser, der jemanden erpresst, der in Konkurs ist.“ Denn die Angeklagte war zwei Monate, bevor die angeblichen Erpressungen anfingen, in Privatinsolvenz gegangen, die sie vor Gericht mit Schulden für Möbel und Wohnung erklärte.

Der geschädigte Ex-Freund vermutet hingegen, dass sie Geld verspielt haben könnte. Denn er habe zuletzt ein GPS in ihr Auto einbauen lassen, und sie sei zumindest zweimal – nachdem sie sich von ihm Geld geborgt hatte – zu einem Casino in Tschechien gefahren, schilderte er dem Gericht. Die Frau bestritt zu spielen und behauptete, sie habe sich auf dem Parkplatz des Spiellokals mit dem Zuhälter getroffen. Was mit dem vielen Geld tatsächlich passiert ist, ist unklar, denn die Frau soll eher bescheiden gelebt haben.

„Sie braucht es, dass sie sitzen geht“

Die Angeklagte hat eine einschlägige Vorstrafe sowie eine Verurteilung zu eineinhalb Jahren teilbedingt, auf die das nunmehrige Urteil Bedacht genommen hat. In beiden früheren Fällen ging es um ähnliche Delikte wie im aktuellen Prozess, ihrem vorhergehenden Opfer hatte sie knapp 50.000 Euro abgeknöpft. Fazit der Staatsanwältin: „Die Angeklagte braucht es einfach einmal, dass sie sitzen geht“, sie forderte eine unbedingte Haftstrafe.

24 Monate unbedingte Haft

Das Gericht glaubte die Geschichte vom vermeintlichen Zuhälter nicht. Der Schöffensenat sprach die Frau schuldig und verurteilte sie zu 24 Monaten unbedingter Haft und der Rückzahlung von 232.060 Euro an das Opfer. Wie viel von der bisher aufgeschobenen Strafe von eineinhalb Jahren teilbedingt aus dem früheren Urteil sie absitzen muss, ist noch offen. Als mildernd wurde das Geständnis gewertet, als erschwerend eine einschlägige Verurteilung und der hohe Gesinnungsunwert. Die Frau habe „drei Männern so lange Geld herausgelockt, bis es nicht mehr möglich war“, so der Richter in der Begründung. Beide Seiten verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.