Es war eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, die bei den Bergrettern für Unmut und Unverständnis gesorgt hatte. Ausgangspunkt war ein Waldbrand an den Abhängen des Höllengebirges im Jahr 2013. Während der Bund die Einsatzkosten der freiwilligen Feuerwehr in Höhe von 114.000 Euro – ebenfalls laut einem Beschluss des OGH – bezahlen musste, sah das Gericht das bei den Bergrettern anders. Sie blieben auf ihren Forderungen von gut 4.000 Euro sitzen.
Bergrettung will Tarifordnung ändern
Nach der Berichterstattung über den Fall übernimmt nun das Land Oberösterreich die Kosten. Dieses Vorgehen sei ein Zeichen der Wertschätzung, so Landeshauptmann Thomas Stelzer. In Oberösterreich werde nicht zwischen den Einsatzorganisationen differenziert. Der OGH hatte seinen ablehnenden Beschluss unter anderem damit begründet, dass die Bergrettung einen pauschalierten Stundensatz, unabhängig von der Zahl der ausgerückten Mitglieder, verrechnet habe. Die Bergrettung will nun möglichst rasch ihre Tarifordnung ändern, um künftig Probleme mit der Bezahlung von Waldbrandeinsätzen zu verhindern.