Menschen, die eine Coronavirus-Schutzimpfung bekommen haben, müssen wie alle anderen in Quarantäne, wenn sie mit einem Coronavirus-Infizierten Kontakt hatten. Ein Beispiel, das der Verfassungsjurist Mathis Fister von der Linzer Johannes Kepler Universität scharf kritisiert: „Ich sehe dafür keine rechtfertigende Grundlage mehr, einen Geimpften noch in Quarantäne zu schicken. Die Quarantäne knüpft ja gerade daran an, dass man mit Covid-19 infiziert ist und zur Gefahr für andere Personen werden kann. Und das fällt bei den Geimpften völlig weg.“
„Noch zu wenige Studien“
Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, es gäbe aber noch zu wenig Studien dazu. Auch für Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind und nach der Genesung nachgewiesen Antikörper haben, gelten deshalb weiterhin alle Einschränkungen. Bereits jetzt liegt beim Verfassungsgerichtshof offenbar ein ganzer Stapel von Fällen. Aber entschieden wird dort nur vierteljährlich. Eilverfahren gibt es nicht.
Israel geht anderen Weg
Das Land Israel, das bereits große Teile seiner Bevölkerung geimpft hat, geht einen anderen Weg. Wer geimpft ist, bekommt einen „Grünen Pass“ und darf zum Beispiel wieder ins Schwimmbad und ins Theater.